Nach Corona-Erfahrung
Gastrosuisse lanciert Entschädigungs-Initiative

Können Betriebe, Geschäfte und Kulturschaffende wegen einer Epidemie nicht arbeiten, sollen sie entschädigt werden - einheitlich und nicht kantonal unterschiedlich. Das wollen Vertreterinnen und Vertreter von fünf Parteien und von Branchen in der Verfassung verankern.
Publiziert: 30.03.2022 um 14:24 Uhr
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Geschlossen! Die Corona-Lockdowns hat die Restaurants hart getroffen. Im Bild ein Restaurant in Luzern im Februar 2021.
Foto: Keystone

Die Unterstützungsmassnahmen für die Wirtschaft während der Corona-Krise seien lobenswert schnell zustande gekommen, aber sie glichen einem «Flickenteppich», sagte Gastrosuisse-Präsident Casimir Platzer am Mittwoch vor den Medien in Bern. Das Initiativkomitee lancierte bei dieser Gelegenheit die Volksinitiative «Für eine geregelte Entschädigung im Epidemiefall (Entschädigungsinitiative)».

Im Initiativkomitee vertreten sind SVP, SP, Mitte-Partei, FDP und Grüne sowie Branchen- und Kulturverbände. Für das Begehren starkmachen wollen sich neben Gastrosuisse etwa der Fitness- und Gesundheitscenter Verband (SFGV), der Handelsverband Schweiz, Suisseculture und Coiffeursuisse.

Das Komitee hat nun bis zum 29. September 2023 Zeit, die für das Zustandekommen der Initiative erforderlichen 100'000 Unterschriften zusammenzubringen.

26 verschiedene Härtefallprogramme

Die Kantone würden nicht alle gleich schnell entschädigen, mit 26 unterschiedlichen Härtefallprogrammen, sagte Platzer. Es fehle ein Gesamtkonzept - dieses schlage nun die Entschädigungsinitiative vor.

Die Initiative verhindere Verzögerungen in einer nächsten Epidemie und sorge schweizweit für einheitliche Entschädigung. Sie gebe den Betroffenen Existenz-, Planungs- und Rechtssicherheit in der Not. Eine geregelte Entschädigung zahle sich auch volkswirtschaftlich aus. Und das Pandemie-Risiko lasse sich auch gar nicht mehr versichern.

Das Epidemiengesetz, das vorübergehend in die Verfassung eingreife, schaffe zwar eine Grundlage für Unterstützungsmassnahmen, einen Anspruch auf Entschädigung gebe es für die betroffenen Betriebe und Mitarbeitenden aber nicht. Deshalb solle auch eine einheitliche Regelung der Entschädigungen auf Verfassungsebene geregelt sein.

Keine Vollkaskoversicherung

Man müsse auf die nächste Epidemie vorbereitet sein, forderte Christoph Kamber, Präsident des Branchenverbandes Expo Event. Und die Lasten sollten gleichmässig verteilt werden.

Die Entschädigungsinitiative laufe nicht auf eine Vollkaskoversicherung hinaus, betonte Severin Pflüger, Geschäftsführer des Handelsverbands Schweiz und Präsident der FDP der Stadt Zürich. Es gehe um ein Gesamtkonzept gegenüber dem bisherigen Wildwuchs; im Vordergrund stehe die Wahrung der Überlebensfähigkeit.

Verzögerte und teilweise ausbleibende Entschädigungen hätten unzählige Betriebe an den Rand des Ruins getrieben, beklagte Claude Ammann, Präsident des Schweizerischen Fitness- und Gesundheitscenter Verbandes (SFGV).

Die Bedeutung einer geregelten Entschädigung betonte auch Omri Ziegele, Präsident von Suisseculture, dem Dachverband der Organisationen der professionellen Kulturschaffenden der Schweiz und der schweizerischen Urheberrechtsgesellschaften. Die Kulturbranche habe besonders unter der Corona-Pandemie gelitten, da sie heterogen sei und ihre Mitglieder oft selbstständig und freischaffend.

Verantwortliche Behörde soll entschädigen

Die Initiative fordert unter anderem, dass eine Entschädigung erhält, wer durch eine befristete behördliche Massnahme wegen einer Epidemie wirtschaftlich massgeblich betroffen ist. Gedeckt werden müssen demnach laufende ungedeckte Kosten und der Erwerbsausfall.

Entschädigen muss gemäss Initiativtext jene Behörde, die für die Anordnung der Massnahmen überwiegend verantwortlich ist. Der Anspruch auf Entschädigung besteht subsidiär zu anderen gesetzlichen oder vertraglichen Ansprüchen.

(SDA)

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