Die Einweisung erfolgte durch den zuständigen Arzt im Rahmen des fürsorgerischen Freiheitsentzugs, wie die Bundesanwaltschaft (BA) am Donnerstag mitteilte. Sie führt die Ermittlungen, da sie von Gesetzes wegen für Sprengstoffdelikte zuständig ist.
Weitere Informationen gab die BA nicht bekannt. Für den Verdächtigen gelte die Unschuldsvermutung, hielt sie fest. Philipp Z. aus dem Wallis hatte am Montagnachmittag durch den Südeingang auf der Bundesterrasse ins Parlamentsgebäude in Bern gelangen wollen.
Ein Familienangehöriger hatte Blick bereits am Dienstag darauf hingewiesen, dass der Verdächtige bereits seit vielen Jahren mit psychischen Problemen kämpfe. Z. leide an Schizophrenie und habe mehrere Klinikaufenthalte hinter sich.
Mit Schutzweste und Waffenholster ausgerüstet
Bei der Zutrittskontrolle fand der Bundessicherheitsdienst Sprengstoffspuren auf dem mit einer Schutzweste und einem Waffenholster ausgerüsteten Mann. Daraufhin wurde Alarm ausgelöst und die für die Sicherheit rund um das Bundeshaus zuständige Berner Kantonspolizei aufgeboten.
Diese riegelte die Umgebung ab. Ein dem Verdächtigen zugeordnetes und auf dem Bundesplatz abgestelltes Auto erwies sich nach der Untersuchung durch einen Bombenroboter als ungefährlich.
Kritik an der Evakuierung
Das Parlamentsgebäude und die beiden flankierenden Bundeshäuser Ost und West wurden vorübergehend geräumt. An der Evakuierung gab es Kritik von Parlamentsangehörigen. Die in den Bundeshäusern Ost und West untergebrachten Hauptsitze von vier Departementen und die Bundeskanzlei beurteilten die Evakuierung als geordnet und regelkonform.
Wie immer nach so einem Vorfall findet bei den zuständigen Behörden ein Debriefing statt. Für eventuelle Anpassungen der Evakuierungskonzepte war es zur Wochenmitte noch zu früh. Die Verantwortlichen versicherten, die nötigen Lehren würden gezogen. (SDA/dba)