Schon am Samstag hätten die Jäger im Kanton Graubünden wieder auf die Wolfsjagd gehen sollen. Doch das Bundesverwaltungsgericht stoppt die Wolfsjagd im Kanton Graubünden beinahe in letzter Sekunde.
Die Naturschutzorganisationen um WWF und Pro Natura hatten eine Beschwerde eingereicht. Sie argumentieren, dass Wölfe nur geschossen werden dürfen, wenn ein klarer Bezug zu grossen Schäden oder der Gefährdung von Menschen gegeben ist, schreibt der «Tages-Anzeiger».
Beim Kanton Graubünden konnte man am Freitagabend nichts zur Beschwerde sagen. Bisher seien von den 44 bewilligten Abschüssen im Bergkanton acht Tiere erlegt, sagte die zuständige Regierungsrätin Anfang der Woche im Grossen Rat, dem kantonalen Parlament.
Röstis Jagdverordnung auf dem Prüfstand
Der Bundesrat um Umweltminister Albert Rösti (56) hatte es mit einer neuen Jagdverordnung möglich gemacht, dass Kantone präventiv Wölfe erlegen dürfen, um möglichen Schaden zu vermeiden – und nicht erst, wenn sie schon Schaden anrichteten.
Das zuständige Bundesamt für Umwelt (Bafu) sagte am Freitagabend gegenüber Blick, dass man den Entscheid zur Kenntnis nehme, wollte sich aber nicht weiter äussern.
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Noch unklar ist, ob das Verbot auch in anderen Kantonen wie dem Wallis gilt. Das Bafu konnte dazu keine Angaben machen.
Gegenüber dem «Tages-Anzeiger» sagten Umweltverbände, dass die Beschwerde im Kanton Wallis noch überprüft werde. Somit könnte die Jagd vorerst weitergehen. Das zuständige Departement im Kanton Wallis war bislang nicht erreichbar.
Schon 10 Wölfe im Wallis geschossen
Am Freitag wurde bekannt, dass im Wallis bereits 10 Tiere geschossen wurden – nach nur einer Woche Jagd. Bei der Präsentation der Regulierungsmassnahmen Mitte November hatte der Kanton von einem «schwierigen Unterfangen» gesprochen, das Abschussziel bis Ende Januar zu erreichen. (bro/SDA)