Auf einen Blick
- Politiker fordern schärfere Gesetze und keine unbegleiteten Hafturlaube
- Anlass ist der Mord eines 32-jährigen Täters in Basel
- Der Täter war schizophren
Der Fall schockierte die Schweiz. Mitte August war eine 75-jährige Frau im Treppenhaus eines Wohnhauses am Basler Nasenweg tot aufgefunden worden. Schon zehn Jahre zuvor hatte der mutmassliche Täter Raphael M.* (32) in der gleichen Nachbarschaft zwei Frauen ermordet und einen betagten Mann schwer verletzt.
Seither befand sich M. in einer stationären Massnahme in der psychiatrischen Universitätsklinik Basel (UPK). Denn er ist schizophren. Betroffene leiden oft unter Wahnvorstellungen und Halluzinationen. Sie haben ein deutlich höheres Risiko für Gewaltstraftaten. Dennoch war Raphael M. am Tattag auf unbegleitetem Freigang.
Der Fall liess sogar Experten ratlos zurück: Wie konnte es passieren, dass ein verurteilter Doppelmörder während eines Haft-Ausgangs erneut eine Seniorin tötet? Genau in jenem Haus, in dem er schon einmal Blut vergossen hatte?
«Sicherheit ist schwerer zu gewichten»
Das Tötungsdelikt beschäftigt auch die Politik. Angeführt von SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel (43) wollen gleich 30 Parlamentarier von SVP, FDP und Mitte die Schraube beim Hafturlaub anziehen. Sie fordern vom Bundesrat, das Strafgesetzbuch zu verschärfen: Bei stationären Massnahmen und ordentlichen Verwahrungen sollen keine unbegleiteten Hafturlaube mehr gewährt werden.
«Die Sicherheit der Bevölkerung ist schwerer zu gewichten als die Resozialisierung des Täters», findet Fehr Düsel. Auch gehe es in Fällen der Gemeingefährlichkeit bei Mord und Sexualstraftaten um Extremfälle, die schwer therapierbar seien. Unbegleitete Hafturlaube sollen bei Verbrechern und psychisch schwer gestörten Tätern darum nicht möglich sein – oder erst nach langer Bewährungszeit, fordert die SVP-Politikerin. Denn: «Gerade unbegleitete Urlaube sind ein grosses Sicherheitsrisiko.» Sogar eine elektronische Überwachung via Fussfessel biete zu wenig Sicherheit, da man nicht rechtzeitig reagieren könne.
Verwahrung soll öfter ausgesprochen werden
Fehr Düsel bringt an, dass es nicht zum ersten Mal passiert ist, dass ein psychisch gestörter Straftäter im Hafturlaub rückfällig wird und einen Mord begeht. «Auch Gutachter und Anstaltsleiter können sich irren», sagt sie.
Parallel dazu möchte die SVP mit einem weiteren Vorstoss bewirken, dass künftig mehr gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter lebenslang verwahrt werden. «Das Bundesgericht hat die Messlatte für die lebenslängliche Verwahrung derart hoch angesetzt, dass sie faktisch nicht mehr angeordnet werden kann», sagt SVP-Nationalrat Pascal Schmid (48). So müssen die Psychiaterinnen und Psychiater heute die Nichttherapierbarkeit eines Straftäters bis an sein Lebensende ausschliessen könne. Das würden Therapeuten heute kaum tun oder können, sagt der SVP-Mann.
Schmid möchte darum, dass das Strafgesetzbuch angepasst wird. So soll ein Täter lebenslang verwahrt werden können, wenn die Behandlung «soweit voraussehbar keinen Erfolg verspricht». Es sei dann am Bundesrat, unter Berücksichtigung der Wissenschaft zu definieren, welcher Zeitraum als voraussehbar gelte, so Schmid.
* Name der Redaktion bekannt