Mindestens 17 statt 15 Jahre
Lebenslange Haft soll länger dauern

Wer jemanden umgebracht hat, soll künftig länger hinter Gitter. Der Bundesrat will, dass eine bedingte Entlassung bei lebenslanger Strafe erst nach 17 Jahren möglich ist.
Publiziert: 02.06.2023 um 15:47 Uhr
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Aktualisiert: 02.06.2023 um 16:41 Uhr
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Wer zu lebenslanger Haft verurteilt worden ist, soll frühestens nach 17 Jahren freikommen.
Foto: Keystone

Wer zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, soll künftig frühestens nach 17 Jahren freikommen können. Das schlägt der Bundesrat vor.

Heute kann eine bedingte Entlassung bereits nach 15 Jahren erstmals geprüft werden. Durch die Neuregelung werde die lebenslange besser von der 20-jährigen Freiheitsstrafe abgegrenzt, argumentiert der Bundesrat. Bei dieser kommt jemand frühestens nach 13 Jahren frei.

Knackpunkt Verwahrung

Neu regeln will der Bundesrat zudem das Verhältnis von lebenslanger Freiheitsstrafe und Verwahrung. Heute ist es zwar möglich, jemanden zu lebenslanger Haft zu verurteilen und zugleich zu verwahren. Praktisch ist ein Übertritt in die Verwahrung aber gar nicht möglich – denn eine bedingte Entlassung aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe kommt nur infrage, wenn zu erwarten ist, dass sich jemand in Freiheit bewährt.

Die heutige Situation sei stossend, schrieb der Bundesrat in seinem Communiqué: Im Strafvollzug stehe die Resozialisierung im Zentrum. Beim Vollzug der Verwahrung gehe es hingegen primär darum, die Bevölkerung vor gefährlichen Personen zu schützen.

Gemäss der vorgeschlagenen Änderung des Strafgesetzbuchs sollen künftig die Regeln der Verwahrung angewandt werden, sobald Verurteilte 26 Jahre im Strafvollzug verbracht haben.

Keine ausserordentliche Entlassung mehr

Teil der Vernehmlassung ist auch eine dritte Gesetzesänderung: Der Bundesrat möchte die Möglichkeit einer ausserordentlichen bedingten Entlassung für sämtliche Freiheitsstrafen aufheben. In der Praxis habe diese Bestimmung ohnehin keine Bedeutung, begründete er den Plan.

Parteien, Kantone und andere involvierte Kreise haben nun bis Anfang Oktober Zeit, Stellung zu den Vorschlägen des Bundesrats zu beziehen. (SDA/lha)

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