Der Nationalrat entscheidet am Mittwoch im Parlament, ob junge Erwachsene, die nach Vollendung des 16. Altersjahrs einen Mord begangen haben, verwahrt werden können. Voraussetzung wäre, dass die ernsthafte Gefahr besteht, dass der Täter wieder eine solche Tat begeht. Heute sieht das Jugendstrafgesetz keine reine Sicherheitsmassnahme wie die Verwahrung zum Schutz Dritter vor.
Das könnte sich bald ändern. Mit Frank Urbaniok (62) erhält die Verschärfung einen prominenten Unterstützer. Im «Tages-Anzeiger» sagt der renommierte Psychiater, er befürworte den Vorschlag.
Urbaniok möchte zusätzliche Verschärfung
Ginge es nach Urbaniok, solle das Recht sogar noch strenger ausgelegt werden für junge Straftäter. So fordert er, dass die Verwahrung auch bei Fällen von vorsätzlicher Tötung, Vergewaltigung oder schwerer Körperverletzung möglich wird – wobei sie «sehr restriktiv» eingesetzt werden müsse. «Es braucht eine Handhabe für Jugendliche, die mit extrem schwerer Gewalt auffallen – und bei denen zudem ein hohes Risiko besteht, dass sie rückfällig werden», so Urbaniok im «Tages-Anzeiger».
Man dürfe die Hürde nicht zu hoch ansetzen. Sonst könne es Fälle geben, bei denen eine Verwahrung angezeigt wäre, aber nicht möglich sei – «weil es kein Mord war, sondern ‹nur› eine vorsätzliche Tötung», so der Psychiater.
Auch SP-Bundesrätin für Anpassung
Der Ständerat hat sich bereits vergangenen Sommer dafür ausgesprochen, dass die Möglichkeit der Verwahrung von noch minderjährigen Mördern möglich wird. Andrea Caroni (43, FDP), Ständerat aus dem Kanton Appenzell Ausserrhoden, hat die Gesetzesrevision mit einer Motion initiiert. Die damals zuständige Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider (60) plädierte im Sommer ebenfalls dafür, die Gesetzeslücke zu schliessen.
Wie die Bundesrätin berichtete, wären wenige Personen von der Gesetzesänderung betroffen. In den Jahren 2010 bis 2020 gab es zwölf Jugendliche, die einen Mord begangen haben. Nicht bei allen lag eine besondere Gefährlichkeit vor. Fachleute gingen letztes Jahr davon aus, dass es in der Schweiz nur etwa fünf bis sieben Fälle jugendlicher Mörder gibt, bei denen eine Verwahrung überhaupt erwogen werden könnte.