Auf einen Blick
- Schweizer Munition gelangte in die Ukraine
- Bund will nun vorsichtiger sein
- Künftig schriftliche Erklärung für Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an Privatfirmen nötig
645'000 Schuss Sniper-Munition aus Schweizer Produktion sollen im Juli 2023 in die Ukraine gelangt sein. Darüber hatte SRF Investigativ im November 2023 berichtet. Hergestellt hatte die Munition die Swiss P Defence. In die Ukraine gelangten die Schüsse über eine polnische Firma. Ob sie dort zum Einsatz kamen, war nicht klar.
Nun will der Bund deshalb bei der Genehmigung der Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an ausländische Privatfirmen vorsichtiger vorgehen. Solche Wiederausfuhren verstossen gegen das Embargo für militärische Ausrüstungsgüter und den Grundsatz der Schweiz, keine Waffen an Staaten zu liefern, die sich im Krieg befinden. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hatte mitgeteilt, dass die Ausfuhren an das betroffene polnische Unternehmen bis auf Weiteres nicht mehr erlaubt seien.
Risiko soll minimiert werden
Bei der Ausfuhr von Kleinwaffen und dazugehöriger Munition braucht es künftig eine schriftliche Erklärung. In dieser müssen neu auch private Empfänger, beispielsweise Waffenhändler oder Vertriebsunternehmen, bestätigen, dass die erworbenen Waffen und die Munition nur im Hoheitsgebiet des Landes, in dem sie niedergelassen sind, oder an Endempfänger in ausdrücklich genannten Drittländern weiterverkauft werden.
Mit dieser Anpassung sollen die Garantien verstärkt und das Risiko einer Abzweigung verringert werden, wenn der Endempfänger eine private Firma ist, wie der Bundesrat ausführte. Bei Munitions- oder Waffenverkauf an Regierungen müssen bereits heute gemäss dem Kriegsmaterialgesetz Nichtwiederausfuhr-Erklärungen unterzeichnet werden.
Nach Seco-Angaben hatte Swiss P Defence, die vor der Lieferung nichts von der Weitergabe wusste, beim damaligen Verkauf zwar Massnahmen zur Risikominimierung eingeleitet. Das polnische Unternehmen hätte die Munition demnach nur in Polen an staatliche Behörden, private Sicherheitsunternehmen, Waffenhersteller oder Sportorganisationen weiterverkaufen dürfen. Die offizielle Erklärung gab es aber nicht.