Möglicher Ernstfall in der Ukraine
Bundesrat regelt, wer bei einem Atomereignis zuständig ist

Der Bundesrat bereitet sich auf einen möglichen Atomschlag Russlands gegen die Ukraine vor. Er bestimmte die entsprechende Krisenorganisation.
Publiziert: 30.09.2022 um 16:34 Uhr
1/5
Wladimir Putins (69) Invasion in der Ukraine verläuft nicht nach Plan. Er drohte bereits, im Krieg «auf alle Mittel» zurückzugreifen.
Foto: Gavriil Grigorov/Pool Sputnik Kremlin/AP/dpa

Wladimir Putins (69) Invasion in der Ukraine verläuft nicht nach Plan. Er drohte bereits, im Krieg «auf alle Mittel» zurückzugreifen. Die Schweiz bereitet sich nun auf einen solchen Ernstfall vor.

Der Bundesrat hat Vorkehrungen für den Fall getroffen, dass es im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine zu einem nuklearen Ereignis kommt. Konkret hat er das Verteidigungsdepartement ermächtigt, einen strategischen Führungsstab Bund (SFB) einzusetzen.

Schnelle Reaktion soll sichergestellt werden

Damit habe die Landesregierung die Krisenorganisation festgelegt, um im Fall eines Atomereignisses eine schnelle und wirksame Reaktion sicherzustellen, teilte das VBS am Freitag mit. Der SFB hat die Aufgabe, die Lage laufend zu aktualisieren, damit allenfalls Massnahmen getroffen werden können.

Zusammen mit den zuständigen Stellen muss sich der SFB zudem um die Koordination der kurz-, mittel- und langfristigen Einsatzplanung kümmern. Das VBS hält es laut Mitteilung für unwahrscheinlich, dass mit einem Einsatz von nuklearen Waffen durch Russland oder das absichtliche Herbeiführen eines nuklearen Unfalls zu rechnen ist.

Wer zuständig ist

Ein nukleares Ereignis wäre in seinen Worten aber «eine Krise von grosser Tragweite, Komplexität und insbesondere zeitlicher Dringlichkeit». Zeichnet sich ein atomares Ereignis ab oder tritt ein solches ein, kann das VBS den Bundesstab Bevölkerungsschutz als SFB einsetzen.

Er wird vom VBS-Generalsekretär geleitet, und Einsitz nehmen die Generalsekretärinnen oder Generalsekretäre aller Departemente, der Bundesratssprecher sowie die Direktorinnen oder Direktoren der Bundesämter für Gesundheit (BAG), Bevölkerungsschutz (Babs), Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und Energie (BFE). Einsitz nehmen weiter eine Vertretung der Armee, die Generalsekretäre der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF). Weitere Stellen können bei Bedarf beigezogen werden.

Keine parallelen Strukturen

Neue, parallele Strukturen würden mit dem SFB nicht geschaffen, denn dieser basiere auf den Strukturen des Bundesstabes Bevölkerungsschutz, schrieb das VBS. Dessen Direktorenkonferenz werde spezifisch nach Ereignis zusammengesetzt. Die Zuständigkeiten und Kompetenzen verblieben bei den einzelnen Bundesstellen. (lui/SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?