Masken- und Sitzpflicht auch bei 2G-Veranstaltungen
Diese Kantone sind strenger als der Bund

Aargau und Solothurn kommen Clubs entgegen und lockern nach dem Bundesrats-Entscheid ihre Corona-Verschärfungen. In anderen Kantonen steht der Entscheid noch aus.
Publiziert: 06.12.2021 um 17:35 Uhr
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Aktualisiert: 06.12.2021 um 19:53 Uhr
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Clubs können sich dafür entscheiden, nur Geimpfte und Genesene hereinzulassen.
Foto: Keystone
Lea Hartmann

Die Tanzfläche im «Trischli» bleibt bis auf Weiteres leer. Man habe geschlossen, steht auf der Homepage des St. Galler Clubs. Wieder. Die Corona-Massnahmen sind schuld.

Zwar ist der Bundesrat den Diskotheken entgegengekommen. Er hat am Freitag entschieden: Wenn sie freiwillig die 2G-Regelung einführen, dürfen sie auf die beschlossenen Verschärfungen – Maskenpflicht und Sitzpflicht beim Trinken und Essen – verzichten. Besonders letztere Einschränkung bedeutet für Clubs faktisch ein Shutdown.

St. Gallen und Basel-Stadt halten an strengeren Regeln fest

Doch Clubs, Bars oder Konzertveranstalter im Kanton St. Gallen haben diese Wahl nicht. Die Kantonsregierung hatte zwei Tage vor der Bundesratssitzung kantonale Verschärfungen beschlossen – unter anderem Masken- und Sitzpflicht. Das bedeutet, dass Clubs im Kanton St. Gallen zwar freiwillig 2G einführen können, es gelten aber trotzdem dieselben Massnahmen wie in Clubs mit normaler Zertifikatspflicht. Einige Betreiber haben deshalb die Konsequenzen gezogen und die Türen bis auf Weiteres geschlossen.

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Auch in Basel-Stadt haben mehrere Clubs eine vorübergehende Schliessung beschlossen. Die Situation im Halbkanton ist dieselbe wie in St. Gallen: 2G bringt den Clubs keine Erleichterung. Das strenge Vorgehen der Regierung stösst nun auch im Grossen Rat vermehrt auf Kritik. Gleich mehrere Vorstösse sind dazu eingereicht worden.

Gegenüber Blick teilte der Kanton mit, man werde die Situation nun genauer prüfen. Doch ob der Kanton auf die Regelung des Bundes umschwenkt, ist ungewiss. «Aufgrund der derzeit hohen Ansteckungs- und Hospitalisationszahlen in unserer Region möchten wir das Schutzniveau nicht senken», teilte das Gesundheitsamt mit.

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St. Gallen entscheidet am Dienstag

Etwas anders klingt es in St. Gallen. «Die Regierung wird morgen Dienstag vor dem Hintergrund der Bundesregeln allfällige Anpassungen bzw. Änderungen der kantonalen Massnahmen beraten und kommunizieren», heisst es auf Anfrage beim Gesundheitsdepartement. Vielleicht lässt sich die St. Galler Regierung also erweichen und lockert die Regeln für Clubs wieder.

Andere Kantone passten Regeln an

Bereits umgeschwenkt sind Aargau und Solothurn. Auch sie hatten vergangene Woche schärfere Massnahmen beschlossen – darunter eine Sitzpflicht während dem Essen und Trinken. Doch nach dem Bundesratsentscheid überdachten sie den Entscheid nochmals.

«Der Regierungsrat hat heute beschlossen, dass keine strengeren Massnahmen gelten sollen, wenn die freiwillige bundesrechtliche 2-G-Regel angewendet wird», teilte die Solothurner Regierung am Montag mit. «Damit gilt die Masken- und Sitzpflicht bei Konsumation im Kanton Solothurn nicht, wenn der Zugang auf Personen mit einem Impf- oder Genesungszertifikat beschränkt ist.» Der Aargau hatte noch am Freitag eine Anpassung verabschiedet.

Maskenpflicht allein ist weniger einschneidend

Es gibt mehrere weitere Kantone, die vor dem Bundesratsentscheid Ende vergangener Woche eine Ausweitung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum beschlossen haben. Darunter beispielsweise Bern, Thurgau, Baselland und das Wallis. In diesen Kantonen dürfen Geimpfte und Genesene also auch an 2G-Anlässen die Maske nicht ausziehen. Da aber im Gegensatz zu Basel-Stadt und St. Gallen nicht auch noch eine Sitzpflicht gilt, hat das für Veranstalter und Betreiber weniger starke Konsequenzen.

Ausserdem könnten auch sie nochmals auf den Entscheid zurückkommen. Die Berner Gesundheitsdirektion teilt mit, dass sich der Regierungsrat frühestens am Dienstag mit dem Thema beschäftigen werde. Und der Kanton Thurgau teilt auf Anfrage mit: «Die Prüfung der kantonalen Massnahmen durch den Regierungsrat und den Fachstab Pandemie aufgrund aktueller Entwicklungen und der pandemischen Lage ist ein stetig andauernder Prozess.»

An den getroffenen Massnahmen festhalten will derweil der Kanton Wallis. Er hat nebst einer Ausweitung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum als einziger Kanton eine vorübergehende Zertifikatspflicht auch für private Treffen mit mehr als zehn Personen beschlossen. Der Bundesrat hatte diese Massnahmen ebenfalls vorgesehen, wegen des Widerstands aus den Kantonen aus der Pflicht lediglich eine «dringliche Empfehlung» gemacht. Doch im Wallis bleibt man dabei.

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