«Lex Airbnb»
Tessin führt härteste Regeln für Ferienwohnungen ein

Vermieterinnen und Vermieter von Ferienunterkünften im Tessin werden härter angepackt. Private dürfen ihre Immobilien nur noch während maximal 90 Tagen als Tourismusunterkünfte vermieten. Es drohen Wertverluste.
Publiziert: 26.05.2023 um 10:39 Uhr
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Aktualisiert: 26.05.2023 um 12:20 Uhr
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Das Tessin – hier Lugano – hat die schweizweit härtesten Regeln für Buchungsportale wie Airbnb eingeführt.
Foto: Keystone

Dicke Wolken über der Sonnenstube: Das Tessin greift durch. Der Südkanton verhängt für Buchungsportale wie Airbnb die schweizweit härtesten Regeln.

Ende November 2022 hat die Regierung eine Verordnungsänderung beim Baugesetz beschlossen. Die Regelung, sie wird inoffiziell als «Lex Airbnb» bezeichnet, hat einschneidende Folgen für Vermieter. Sie sieht Folgendes vor: Personen, die eine Wohnung oder ein Haus mit weniger als vier Betten während mehr als 90 Tage pro Kalenderjahr online vermieten wollen, gelten künftig als gewerbliche Vermieter.

Um eine Bewilligung zu erhalten, müssten die Besitzer bei der Standortgemeinde ein Umnutzungsgesuch einreichen, wie die «NZZ» am Freitag schreibt. Viel Zeit dafür bleibt nicht mehr: Die Regelung ist bereits seit Anfang Dezember 2022 in Kraft.

«Unsicherheit ist riesig»

Wie viele Zweitwohnungsbesitzende ihre Liegenschaft im Tessin während mehr als 90 Tage vermietet hätten, sei schwer abzuschätzen, schreibt die Zeitung. Rund ein Viertel aller Logiernächte sei 2021 über Private vermietet worden. Tendenz steigend.

Klar ist: «Die Unsicherheit ist derzeit riesig», sagt Oliver Keller der «NZZ». Er ist Vizepräsident des Vereins der Vermieter von Ferienwohnungen und -häusern ACAV Ticino. In Lugano allein hätten sich bis Anfang Februar 150 Personen als gewerbliche Vermietende registrieren lassen, heisst es weiter.

Bloss: Wer das tut, riskiert einen Wertverlust für seine Immobilie. Denn: Es kann sein, dass die Immobilie nach der Umnutzung nicht mehr in den alten Status zurückgeändert werden kann.

Andere Orte greifen ebenfalls durch

Bei der Umsetzung der Regelung sei derzeit noch vieles unklar, schreibt die «NZZ». Einige Gemeinden würden die Einhaltung der neuen Vorschrift bereits kontrollieren, andere warteten noch ab.

Auch andere Städte wollen Airbnb und ähnlichen Dienstleistern an den Kragen. In der Stadt Luzern etwa dürfen künftig Wohnungen nur noch während 90 Tagen pro Jahr an Personen vermietet werden, die lediglich für kurze Zeit in der Stadt sind. In Genf dürfen Wohnungen ebenfalls maximal während 90 Tagen vermietet werden. Und in der Stadt Bern haben die Stimmbürger im Frühjahr Ja zu einer entsprechenden Teilrevision der städtischen Bauordnung gesagt. (oco)

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