Alain Bersets (50) früherer Kommunikationschef Peter Lauener (52) geht in die Offensive. Der laut Medienberichten im Frühling kurzzeitig in U-Haft genommene Ex-Mitarbeiter im Innendepartement (EDI) von Bundesrat Berset wehrt sich gegen Sonderermittler Peter Marti mit einer Anzeige, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.
Der vormalige Zürcher Oberrichter Marti ist von der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) nach den Crypto-Leaks als ausserordentlicher Staatsanwalt des Bundes eingesetzt worden. Er sollte die von den Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat eingereichte Strafanzeige wegen wiederholter Verletzung des Amtsgeheimnisses während der Inspektion zum «Fall Crypto AG» prüfen.
Zusätzliche Mandate
Nun droht Peter Marti laut dem Artikel selbst Ungemach. Wie die «Sonntagszeitung» früher berichtet hatte, habe dieser seiner Ermittlungen ausgeweitet, da er auf weitere mutmassliche Delikte unter der Bundeshauskuppel gestossen sei. Diese hätten nichts mit der Crypto-Affäre zu tun.
Im Zuge der Ermittlungen «mandatierte die AB-BA Herrn Marti mit zwei weiteren Verfahren bezüglich Amtsgeheimnisverletzung», teilte das Sekretariat der Aufsicht dem Sonntagsblatt mit. «Diese beiden Mandate wurden nicht publiziert.»
Die «Sonntagszeitung» schreibt, dass während der Corona-Pandemie immer wieder vertrauliche Informationen in die Medien durchgesickert seien. Martis Ermittlungen – so die Mutmassung – könnten also damit zusammenhängen.
Anzeige wegen Amtsmissbrauch
Jetzt könnte dem Sonderermittler das forsche Vorgehen zum Verhängnis werden. Laut «Tages-Anzeiger» muss ein neuer unabhängiger Staatsanwalt prüfen, ob der ausserordentliche Staatsanwalt korrekt gehandelt hat oder nicht. Denn Lauener habe Strafanzeige gegen Marti eingereicht wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch und weiterer möglicher Delikte. Infrage käme bei unrechtmässiger U-Haft sogar Freiheitsberaubung.
Rechtsexperten haben schon zuvor ein grosses Fragezeichen gemacht, ob Martis Strafverfahren rechtmässig seien oder nicht. Denn eigentlich könne ein Sonderermittler wie Marti nur eingesetzt werden, um gegen Angestellte der Bundesanwaltschaft vorzugehen. Für die Verfolgung aller anderen Straftaten läge die Kompetenz direkt bei der Bundesanwaltschaft oder bei den kantonalen Staatsanwaltschaften, nicht aber beim Sonderermittler. Bis heute ermittle Marti aber nicht gegen Mitarbeitende der Bundesanwaltschaft.
Bei allen gilt die Unschuldsvermutung
Für Peter Marti gilt genauso wie für Lauener und zwei Kadermitarbeiter im Aussendepartement (EDA), die Marti laut Medienberichten ebenfalls im Visier hat, die Unschuldsvermutung. (lha)