Amtsgeheimnis verletzt?
Auch gegen Cassis' Medienchef läuft ein Strafverfahren

Wer hat den Bericht zur Crypto-Affäre an die Medien weitergereicht? Ein Sonderermittler soll nun auch gegen den Medienverantwortlichen des Aussendepartements ermitteln.
Publiziert: 20.07.2022 um 08:02 Uhr
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Aktualisiert: 20.07.2022 um 08:03 Uhr
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Michael Steiner (r.), ist der Medienchef im Aussendepartement von Ignazio Cassis. Gegen ihn läuft ein Strafverfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung.
Foto: keystone-sda.ch

Wer hat einen Untersuchungsbericht der parlamentarischen Geschäftsprüfungskommission an die Medien weitergereicht? Um das herauszufinden, wurde Peter Marti von der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft engagiert.

Der Sonderermittler Marti, ein pensionierter Zürcher Oberrichter, hat inzwischen drei Strafverfahren in die Wege geleitet. Wie Recherchen von «CH-Media» nun ergaben, soll das dritte Verfahren Michael Steiner, den Medienchef von Ignazio Cassis Aussendepartement betreffen. Auch er wird demnach verdächtigt, in den Fall involviert zu sein.

Weitere Leaks gefunden?

Das Aussendepartement will gegenüber «CH-Media» nichts zu den Verdächtigungen gegenüber Steiner sagen. Es bestätigt lediglich, dass gegen zwei Mitarbeitende ein Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung laufe. «Beide Personen kooperieren vollumfänglich mit den Strafverfolgungsbehörden und halten fest, dass sie keine Amtsgeheimnisverletzung begangen haben», so das EDA.

Bereits bekannt ist, dass der Sonderermittler auch ein Verfahren gegen Markus Seiler, den Generalsekretär des Aussendepartements, und Peter Lauener, den Kommunikationsleiter des Innendepartments eröffnet hat. Lauener ist inzwischen nicht mehr in seiner Funktion tätig. Für alle drei gilt die Unschuldsvermutung.

Wie der SonntagsBlick berichtet, sass Lauener gar mehrere Tage in Untersuchungshaft. Der Sonderstaatsanwalt des Bundes, Peter Marti, ist bei seinen Abklärungen auf zwei weitere mögliche Fälle von Amtsgeheimnisverletzung gestossen. Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft hat Marti darum mit zwei zusätzlichen Mandaten betraut. (sie)


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