AHV/IV-Rente
Per 1. Januar 2025 werden die AHV/IV-Renten um 2,9 Prozent erhöht. Damit wird der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung Rechnung getragen. Die Minimalrente der AHV/IV steigt damit, bei voller Beitragsdauer, um 35 Franken auf monatlich 1260 Franken, die Maximalrente um 70 Franken auf 2520 Franken.
Banken
Per 1. Januar 2025 gelten bei der Kreditvergabe neue Regeln. Einerseits unterliegen Banken bei der Bonitätsprüfung strengeren Vorgaben. Andererseits müssen sie für jede vergebene Hypothek mehr Eigenkapital hinterlegen. Zudem soll das hinterlegte Eigenkapital stärker an das Risiko des jeweiligen Hypothekendarlehens gekoppelt werden. Hauskäufer müssen damit rechnen, dass die Hypothekarzinsen wegen der neuen Regeln steigen.
Blutspende
In der Schweiz dürfen Blutspenden nicht vergütet werden. Dieser Grundsatz, der bereits in der Bundesverfassung festgeschrieben ist, wird ab 2025 auch im Gesetz verankert. Dazu passt der Bundesrat das Heilmittelgesetz an. Verboten ist demnach sowohl das Entgegennehmen als auch das Gewähren von Vorteilen im Zusammenhang mit der Blutspende.
Darüber hinaus wird auch das Diskriminierungsverbot beim Blutspenden im Heilmittelgesetz festgeschrieben. So dürfen Menschen nicht aufgrund ihrer sexuellen Orientierung vom Blutspenden ausgeschlossen werden.
Beide Änderungen treten per 1. Januar 2025 in Kraft.
BVG
Per 1. Januar 2025 werden die Grenzbeträge in der obligatorischen beruflichen Vorsorge angepasst. Die Eintrittsschwelle, also der Mindestjahreslohn, steigt von 22'050 Franken auf 22'680 Franken. Die obere Limite des Jahreslohns steigt von 88'200 Franken auf 90'720 Franken. Weitere Anpassungen:
- Koordinationsabzug: Steigt von 25'725 Fr. auf 26'460 Fr.
- Minimal koordinierter Lohn: Steigt von 3675 Fr. auf 3780 Fr.
- Maximal koordinierter Lohn: Steigt von 62'475 Fr. auf 64'260 Fr.
Erbrecht
Per 1. Januar 2025 gelten in der Schweiz neue Regeln für internationale Erbangelegenheiten. Gemäss Bundesrat sollen dadurch Zuständigkeitskonflikte zwischen Behörden in der Schweiz und im Ausland abgebaut werden. Bürgerinnen und Bürger, die Vermögenswerte sowohl im Inland als auch im Ausland besitzen, erhalten «zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf die Regelung ihrer Erbangelegenheiten» – und damit mehr Planungs- und Rechtssicherheit.
Fahrzeuglärm
Der Bund will übermässigen Fahrzeuglärm strenger kontrollieren und sanktionieren. Dazu hat er Änderungen in mehreren Verordnungen verfügt, die per 1. Januar 2025 in Kraft treten. Vermeidbare Geräusche, darunter das Erzeugen von Lärm mit Auspuffanlagen, sind künftig generell verboten – und nicht mehr nur zu bestimmten Tageszeiten oder in bestimmten Gebieten.
Zudem passt der Bundesrat verschiedene Ordnungsbussen an. Wer etwa seinen Motor unnötig laufenlässt, muss künftig 80 Franken zahlen, statt wie bisher 60 Franken.
Die Einführung von Lärmblitzern zur Ermittlung lauter Fahrzeuge verzögert sich allerdings aufgrund rechtlicher Hürden.
Familienzulagen
Per 1. Januar 2025 steigen mehrere Zulagen im Rahmen des Familienzulagengesetzes. Die Kinderzulage steigt von monatlich 200 Franken auf 215 Franken, die Ausbildungszulage steigt von monatlich 250 Franken auf 268 Franken. Bei diesen Beträgen handelt es sich um Mindestansätze. Die Kantone können auch höhere Ansätze und weitere Zulagen vorsehen.
Kantone, welche die Mindestansätze vorsehen:
- Kinderzulage: Zürich, Glarus, Solothurn, Basel-Landschaft, Aargau, Thurgau, Tessin
- Ausbildungszulage: Zürich, Glarus, Solothurn, Basel-Landschaft, Aargau, Tessin
Gesichtsverhüllung
Ab 1. Januar 2025 gilt in der Schweiz ein Gesichtsverhüllungsverbot. Künftig ist es Verboten, an öffentlich zugänglichen Orten das Gesicht zu verhüllen. Wer gegen das Verbot verstösst, muss bis zu 1000 Franken Busse zahlen.
Gemäss Bundesrat gelten aber auch Ausnahmen: «Die Gesichtsverhüllung aus Gründen der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums bleibt erlaubt.» Auch zu Werbezwecken und für künstlerische und unterhaltende Darbietungen bleibt sie erlaubt.
Jugendschutz
Der Bund will den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele verbessern. Per 1. Januar 2025 tritt ein neues Gesetz in Kraft. Dieses soll Minderjährige vor Inhalten schützen, die ihre Entwicklung gefährden könnten. Das sind vor allem sexuell explizite Inhalte und Inhalte mit Gewalt. Einerseits sollen Eltern besser informiert werden. Andererseits werden schweizweit einheitliche Alterskennzeichnungen und -kontrollen für Filme und Videospiele eingeführt.
Klimaschutz
Per 1. Januar 2025 treten die Klimaschutz-Verordnung und das Klima- und Innovationsgesetz in Kraft. Der Bundesrat will die langfristigen Klimaziele der Schweiz damit rechtlich verankern. Zugleich werden Förderinstrumente für die Industrie und den Gebäudesektor geregelt und Bedingungen für die Vergabe von Fördermitteln, etwa für den Ersatz von Öl- und Gasheizungen durch klimafreundlichere Lösungen, festgelegt.
Kontingente
Schweizer Unternehmen dürfen auch 2025 in begrenztem Masse Erwerbstätige aus Drittstaaten rekrutieren. Das Kontingent bleibt gemäss Bundesrat gegenüber 2024 unverändert. Insgesamt dürfen bis zu 8500 qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten rekrutiert werden – 4500 mit Aufenthaltsbewilligung B und 4000 mit Kurzaufenthaltsbewilligung L.
Zudem hebt der Bundesrat die Kontingente für Erwerbstätige aus Kroatien per 1. Januar 2025 auf. Kroatische Staatsangehörige geniessen dann wieder die volle Personenfreizügigkeit, nachdem die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen für 2023 und 2024 aufgrund starker Zuwanderung begrenzt worden war. Die Schweiz behält sich vor, auch künftig von dieser sogenannten Ventilklausel Gebrauch zu machen.
Krankenversicherung
Per 1. Januar 2025 gibt es bei der Krankenversicherung einige signifikante Änderungen. Versicherer können versicherte Personen grundsätzlich nur noch zweimal pro Jahr betreiben. Zudem können Versicherte mit freier Arztwahl künftig auch unterjährig in ein alternatives Versicherungsmodell (zum Beispiel Hausarzt, HMO, Telemedizin) beim eigenen Versicherer wechseln. Der unterjährige Wechsel zu einem anderen Versicherer sowie von einem alternativen Versicherungsmodell zu einem anderen sind weiterhin nicht möglich.
Ab 1. Juli 2025 kann ein Kanton sich die Verlustscheine für unbezahlte Prämien und Kostenbeteiligungen von den Versicherern abtreten lassen.
Krankenkassenprämien
Viele Versicherte dürften es bereits in ihrer Prämienrechnung für Januar 2025 gesehen haben: Die Krankenkassenprämien steigen erneut deutlich an. Durchschnittlich beträgt der Anstieg gegenüber dem Vorjahr sechs Prozent. Schweizerinnen und Schweizer müssen künftig durchschnittlich 378.70 Franken pro Monat ausgeben. Es gibt aber erhebliche kantonale Unterschiede. Im Kanton Genf ist die mittlere Prämie mit 477.50 Franken am höchsten, im Kanton Appenzell Innerrhoden mit 257.80 Franken am niedrigsten.
Die grosse Übersicht zu den Prämien findest du hier (Blick+).
Kreislaufwirtschaft
Per 1. Januar 2025 treten neue Regelungen in Kraft, welche die Kreislaufwirtschaft bei Produkten und Bauwerken stärken und folglich die Umweltbelastung sowie den Ressourcenverbrauch reduzieren sollen. Unter anderem wird der Grundsatz, dass das Recycling Vorrang vor der Verbrennung hat, gesetzlich verankert. Im Baubereich sollen zudem Anreize für umweltschonendes Bauen geschaffen werden. Bei Produkten und Verpackungen kann der Bundesrat ebenfalls Anforderungen formulieren. Hier soll Rücksicht auf Entwicklungen in der EU genommen werden, um Handelshemmnisse zu vermeiden.
Minderjährigenheirat
Der Bund setzt neue Massnahmen gegen die Heirat von Minderjährigen in Kraft. «Im Ausland geschlossene Minderjährigenheiraten werden generell nicht mehr anerkannt, sofern mindestens einer der Ehegatten bei der Eheschliessung seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte», so der Bundesrat. Dazu sind Anpassungen im Zivilgesetzbuch und im Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht notwendig, welche per 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Es gibt jedoch eine Ausnahme. «Die Ehe kann aufrechterhalten werden, wenn dies ausnahmsweise im Interesse und zum Schutz der betroffenen Person ist und ihrem freien Willen entspricht.» Die betroffene Person muss zum Zeitpunkt der Prüfung allerdings volljährig sein. Ist sie das nicht, nimmt das Gericht eine Interessenabwägung vor.
In der Schweiz ist die Minderjährigenheirat seit 2013 nicht mehr möglich.
Mobilfunk
Mehrere Telecom-Anbieter schalten 2025 die inzwischen veraltete 3G-Mobilfunktechnologie ab. Gleichzeitig sollen die Kapazitäten für 4G und 5G ausgebaut werden. Swisscom und Sunrise haben bereits die Abschaltung von 3G angekündigt. Swisscom schaltet die Technologie per Ende 2025 ab, Sunrise bereits per Mitte 2025.
Neuwagen
Per 1. Januar 2025 werden die Energieetikette für Neuwagen angepasst – und damit die Energieeffizienz-Kategorien neu eingeteilt. Das hat zur Folge, dass strengere Kriterien zur Anwendung kommen. «Nur noch die effizientesten Modelle werden in der Kategorie A eingeteilt sein», so der Bundesrat. Die Einteilung erfolgt unter anderem auf Grundlage der CO2-Emissionen. Die Energieetikette soll einen energie- und umweltbewussten Fahrzeugkauf ermöglichen und muss bei jedem zum Verkauf angebotenen Neuwagen angebracht sein.
Pensionierung
Das ordentliche Pensionierungsalter für Frauen steigt schrittweise von 64 auf 65 Jahre. Per 1. Januar 2025 wird dieses sogenannte Referenzalter erstmals um drei Monate erhöht – auf 64 Jahre und drei Monate. Hiervon betroffen sind Frauen des Jahrgangs 1961.
2026 steigt das Referenzalter für Frauen des Jahrgangs 1962 auf 64 Jahre und sechs Monate. Im folgenden Jahr steigt das Referenzalter für Frauen des Jahrgangs 1963 auf 64 Jahre und neun Monate. 2028 steigt das Referenzalter für Frauen ab dem Jahrgang 1964 auf 65 Jahre.
Mit der Anpassung des Referenzalters soll die AHV stabilisiert werden. Für Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961 bis einschliesslich 1969) wird es Ausgleichsmassnahmen geben. Zudem wird ein flexibler Rentenbezug in der AHV ermöglicht.
Reisen
Reisende aus der Schweiz und der EU können ohne Visum ins Vereinigte Königreich (England, Wales, Schottland, Nordirland) einreisen. Ab 2. April benötigen sie jedoch eine elektronische Reisegenehmigung. Die sogenannte ETA kostet umgerechnet rund 11 Franken und berechtigt zu mehreren Reisen ins Vereinigte Königreich mit einer Aufenthaltsdauer bis sechs Monate. Nach zwei Jahren muss die ETA erneuert werden.
Säule 3a
Der Bundesrat führt die nachträgliche Einkaufsmöglichkeit in die Säule 3a ein. Die Neuerung betrifft Personen, die in bestimmten Jahren keine oder nur teilweise Beiträge in die Säule 3a eingezahlt haben. Die Änderungen der entsprechenden Verordnung treten per 1. Januar 2025 in Kraft. Wer nicht jedes Jahr die Maximalbeiträge in die Säule 3a eingezahlt hat, kann diese bis zu zehn Jahre rückwirkend einzahlen. Diese Einkäufe lassen sich von der Steuer abziehen.
Was du wissen musst, wenn du nachträglich in die Säule 3a einzahlen willst, erfährst du hier.
Schifffahrt
2025 können wieder mehr Schiffe unter Schweizer Flagge fahren. Der Bundesrat hat die Hürden für die Registrierung gesenkt, «um die Einflaggung von Schiffen und Jachten zu erleichtern». Künftig können auch juristische Personen nicht gewerbsmässig genutzte Schiffe unter eigenem Namen ins Schweizerische Jachtregister eintragen lassen, und nicht mehr nur natürliche Personen und Vereine. «Die Schweiz trägt der sich verändernden Praxis im internationalen Flaggenwesen und der Entwicklung in Richtung grösserer Schiffe beziehungsweise Jachten Rechnung», so der Bundesrat.
Stromversorgung
Das neue Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien bringt einige Änderungen. Mehrere treten bereits 2025 in Kraft, andere erst 2026. Die wichtigsten Änderungen im kommenden Jahr:
- Stromanbieter müssen ab 2025 ihren Kundinnen und Kunden einmal pro Jahr die Stromkennzeichnung zustellen. Darin müssen die bei der Stromproduktion direkt verursachten CO2-Emissionen sowie die Menge der anfallenden radioaktiven Abfälle nachgewiesen werden.
- Bei Windenergie- und Fotovoltaikanlagen, die einen Investitionsbeitrag erhalten, wird die Mindestbetriebsdauer von 15 auf 20 Jahre angehoben.
- Für Fotovoltaikanlagen an Fassaden wird der Bonus erhöht, um Anreize für Bau zu schaffen. Ausserdem werden Anreize für den Bau grosser Photovoltaikanlagen auf Dächern geschaffen. Neu gibt es auch einen Bonus für Photovoltaikanlagen über bisher unüberdachten Parkplatzarealen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Stromgesetz gibts hier (Blick+).
Strompreise
Die Strompreise werden 2025 um durchschnittlich zehn Prozent sinken. Bürgerinnen und Bürger bezahlen gemäss Berechnungen der Elektrizitätskommission ElCom im kommenden Jahr 29 Rappen pro Kilowattstunde. Das sind 3.14 Rappen weniger als 2024. Ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4500 Kilowattstunden kommt somit auf 1305 Franken – 141.30 Franken weniger als 2024. Allerdings gibt es je nach Netzbetreiber erhebliche Unterschiede.
Tabakprodukte
Per 1. Januar 2025 steigt die Steuer auf bestimmte Tabakprodukte. Unter anderem werden Zigarren, Zigarillos, Tabak zum Selberdrehen von Zigaretten, Wasserpfeifentabak und Snus teurer. Herkömmliche Zigaretten werden nicht teurer, da der Steuertarif hier nicht mehr erhöht werden kann.
Telearbeit
Künftig können Grenzgängerinnen und Grenzgänger auch dann besteuert werden, wenn sie Telearbeit im Ausland verrichten. Der Bund setzt per 1. Januar 2025 ein entsprechendes Gesetz in Kraft. «Es stellt sicher, dass die Schweiz Erwerbseinkünfte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch dann besteuern kann, wenn diese in ihrem Ansässigkeitsstaat für einen Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz arbeiten und sofern der Schweiz das Besteuerungsrecht auch staatsvertraglich zufällt», heisst es in einer Mitteilung.
Wertfreigrenze
Per 1. Januar 2025 sinkt die Wertfreigrenze im Reiseverkehr von 300 Franken auf 150 Franken pro Person. Ist der Gesamtwert der eingeführten Waren höher, muss auf diesen die Schweizer Mehrwertsteuer gezahlt werden. Wirtschaftsvertreterinnen und -vertreter sowie Kantone begrüssen die Senkung mehrheitlich.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Wertfreigrenze gibts hier.