Die Knallgeräusche werden in der Tuning-Szene durch Fehlzündungen, durch die Wahl eines entsprechenden Sportmodus, durch unnötiges Schalten oder durch abrupte Gaswegnahme ausgelöst. Dieser Lärm sei besonders laut und störend, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit.
Er habe deren Verbot deshalb in die Verkehrsregelnverordnung aufgenommen. Die Anpassung erfolgte im Rahmen der Umsetzung einer Motion aus dem Nationalrat. Zudem will der Bundesrat die bestehenden Sanktionen verschärfen und die Busse «für das unnötige Laufenlassen des Motors» von 60 auf 80 Franken erhöhen.
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Die Einführung von sogenannten Lärmblitzern hingegen wird verschoben. Zwar sei ein Pilotprojekt in Genf erfolgreich verlaufen, und die getesteten Lärmblitzer hätten laute Fahrzeuge erfolgreich identifizieren können, heisst es.
Pilotprojekt in Zürich
Die Schaffung der rechtlichen Grundlagen sei jedoch «mit Herausforderungen verbunden». Dazu gehörten vor allem unterschiedliche gesetzliche Lärmgrenzwerte je nach Alter der Fahrzeuge, der Fahrzeugkategorie und das Fehlen einer Lärmanzeige im Fahrzeug. Letztere wäre nämlich notwendig, um die Überschreitung eines Grenzwerts erkennen zu können.
Der Bundesrat will deshalb die Machbarkeit der Einführung von Lärmblitzern weiter abklären. Erst danach will er einen allfälligen Auftrag zur Schaffung von Rechtsgrundlagen erteilen.
Ein Versuch mit Lärmblitzern ist auch in Zürich geplant, wie im Juli bekannt wurde. Auch das Stadtparlament verlangte einen Versuch mit den Geräten. Allerdings war noch offen, wann die ersten Geräte installiert würden.
Petition eingereicht
Erst im August hatte die Lärmliga eine Petition mit fast 20'000 Unterschriften für die landesweite Installation von Lärmblitzern eingereicht. Diese Geräte seien technisch möglich und sinnvoll.
Wer mit einem Fahrzeug vermeidbaren Lärm verursache, könne zwar heute mit einer Busse bestraft werden. Doch für ständige Kontrollen brauche die Polizei Hilfe. Lärmblitzer könnten dazu führen, dass die geltenden Gesetze besser eingehalten werden.