Darum gehts
- Pilotprojekt für Taskforce gegen kriminelle Asylsuchende und Ausländer bewilligt
- Kantone und SEM melden auffällige Personen an die Taskforce
- Überprüfung rechtlicher Bestimmungen zur Vereinfachung von Inhaftierungen
Der Asylausschuss von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden hat das von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren initiierte Pilotprojekt bewilligt, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Freitag weiter mitteilte. Parallel dazu werden die rechtlichen Bestimmungen für die Inhaftierung solcher Personen im Hinblick auf eine Ausschaffung überprüft. Ziel sei es, solche Inhaftierungen zu vereinfachen.
Die Kantone und das SEM melden der Taskforce auffällige Personen aus dem Asyl- und Ausländerbereich, die wiederholt Straftaten begangen haben, bei der Einreise in die Schweiz wegen Straftaten ausgeschrieben sind oder sich mit einer Wegweisung im Strafvollzug befinden.
Die Taskforce wähle die dringlichsten Fälle aus und stelle sicher, dass im Bereich der Zwangsmassnahmen alle Möglichkeiten wie etwa die Anordnung von Administrativhaft ausgeschöpft und alle Verfahrensschritte optimal aufeinander abgestimmt werden, hiess es weiter.
Die Taskforce ergänze die bereits etablierten Runden Tische in den verschiedenen Asylregionen, an denen sich die Behörden von Bund und Kantonen im Umgang mit straffälligen Personen aus dem Asyl- und Ausländerbereich koordinieren, schrieb das SEM. Die KKJPD und das SEM steuern die Taskforce. Die gewonnenen Erkenntnisse fliessen in einen Aktionsplan ein, welcher 2026 auf einer Asylkonferenz präsentiert werden soll.
Parallel zur Taskforce prüfe eine Arbeitsgruppe den rechtlichen Anpassungsbedarf bei den ausländerrechtlichen Zwangsmassnahmen, so das SEM. Die Arbeitsgruppe solle Vorschläge für eine vereinfachte Inhaftierung von Intensivtätern im Hinblick auf eine Ausschaffung unterbreiten.