Künftig müssen Frauen ein Jahr länger arbeiten. Zum Ausgleich erhält eine Übergangsgeneration der Jahrgänge 1961 bis 1969 einen Rentenzuschlag, je nach Jahrgang und Einkommen zwischen 12.50 und 160 Franken im Monat. Tiefere Einkommen bekommen dabei den höheren Zustupf. Als «fair» und «sozial» wurde die Lösung gelobt.
Und nun das: Der Rentenzuschlag für die Frauen ist fix. Er wird zwar lebenslang ausbezahlt, aber lebenslang unverändert. Im Gegensatz zu den normalen AHV-Renten wird er weder der Lohn- noch der Preisentwicklung angepasst. Der sogenannte Mischindex, der für jede andere Altersrente gilt, wird nicht angewendet. Nie.
Zuschlag verliert an Wert
Der Zuschlag verliert damit von Jahr zu Jahr an Kaufkraft. Was heute als 160 Franken ausbezahlt wird, ist in 20 Jahren vielleicht noch halb so viel wert. Das trifft ausgerechnet die Tieflöhnerinnen am stärksten.
Davon, dass der Teuerungsausgleich gestrichen wird, war weder in der Parlamentsdebatte noch im Abstimmungskampf die Rede. Der Bundesrat gibts, der Bundesrat nimmts.
Nachdem die Männer die AHV-Reform gegen die Frauen durchgedrückt haben, leistet sich nun die Regierung den nächsten Affront gegen die Frauen. Unfair. Unsozial. Unanständig.