Bis heute sind rund 60'000 Menschen aus der Ukraine in die Schweiz geflohen. Hier haben sie den Schutzstatus S erhalten. Die Behörden gehen davon aus, dass die Flüchtenden in ihre Heimat zurückkehren, sobald der Krieg vorbei ist.
Deshalb wurden für Ukraine-Flüchtlinge für die ersten sechs Monate nach Kriegsausbruch Sonderregeln beschlossen, etwa beim Bezug von Sozialhilfe. So werden bisher Vermögenswerte wie Schmuck, Autos, aber auch Bankvermögen oder Liegenschaften in der Heimat nicht berücksichtigt bei der Berechnung, ob Anspruch auf Sozialhilfe besteht.
Das ist ein Unterschied zu allen anderen vorläufig Aufgenommenen. Heisst konkret: Auch reiche Ukrainerinnen und Ukrainer können bis heute in der Schweiz Sozialhilfe beziehen.
Besserstellung soll reduziert werden
Das aber soll sich nun ändern. Die Unterschiede hätten immer mehr zu Unmut geführt, erklärt Gaby Szöllösy von der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) im Radio SRF: «Wir haben gemerkt, dass in der Öffentlichkeit eine gewisse Kritik an der unterschiedlichen Behandlung von vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen bestand.» Daher habe die SODK verschiedene Varianten diskutiert, wie Einkommen und Vermögenswerte von Schutzbedürftigen in Zukunft berücksichtigt werden sollen.
In einem ersten Schritt habe der SODK-Vorstand nun beschlossen, die Richtlinien für den Bezug von Sozialhilfe zu verschärfen, was Geldbezüge aus der Ukraine betrifft. Neu gilt: «Wenn Personen mit Status S Gelder ab Bankkonten oder aus anderen Vermögenswerten in der Ukraine beziehen, sind diese dem Einkommen anzurechnen». Sprich: Es gibt weniger Sozialhilfe.
Für Kantone nicht ganz einfach umzusetzen
Auch grössere Vermögenswerte, die sich in der Schweiz befinden, müssten neu angerechnet werden. Das erhöhe die Hürde für den Bezug von Sozialhilfe deutlich. So aber soll das Rechtsgleichheitsgebot gegenüber anderen Sozialhilfebezügern gewahrt werden.
Beispiel Kanton Bern: Von den derzeit 6750 im Kanton Bern lebenden Ukraine-Flüchtlingen beziehen über 6100 Sozialhilfe. Der Kanton wolle die Empfehlungen der SODK nun umsetzen, erklärt Gundekar Giebel von der Berner Gesundheits- und Sozialdirektion. Das sei aber nicht ganz einfach, weil die Behörden darauf angewiesen seien, dass die Flüchtlinge offenlegen, wenn sie Geld in der Heimat beziehen. Noch sei abzuklären, wie solche Vermögenswerte festzustellen sind. Der Kanton Bern plädiert hier für eine nationale Lösung.
Einzige Ausnahme: das Auto
Eine Ausnahme solle allerdings vorläufig bleiben: das Auto. «Das Auto dient Ukrainerinnen und Ukrainer bei der Heimreise, wenn sie zurückkehren wollen. Es ist nicht opportun, wenn wir sie jetzt zwingen, quasi dieses Auto zu verkaufen», wird SODK-Generalsekretärin Szöllösy zitiert.
Allerdings würde dies vorläufig nur bis Ende Jahr gelten. Im Spätherbst sollen neue Empfehlungen vorliegen, wie mit Fahrzeugen und anderen Vermögenswerten wie Schmuck umgegangen werden soll, berichtet SRF. (dba)