Der Bundesrat hat das Wirtschaftsdepartement WBF am Mittwoch beauftragt, ihm bis Ende Oktober 2023 eine entsprechende Vorlage zu einer weiteren Verlängerung der Verordnung für eine Gasreserve vorzulegen, wie er mitteilte. Eine frühzeitige Verlängerung der Gasreserve ermögliche es der Gasbranche, die Speicherkapazitäten frühzeitig und kostengünstiger zu beschaffen.
Die Schweiz bezieht Gas fast vollständig aus dem Ausland und hat keine eigenen saisonalen Speicher. Bis zu drei Viertel der Gaslieferungen in die Schweiz kommen aus Deutschland. Gäbe es einen Engpass in der EU, wäre deshalb auch die Schweiz stark betroffen.
Schweiz mit EU einig
Die Verordnung für eine Gasreserve 2022/2023 (Sicherstellungsverordnung) war im Mai 2022 in Kraft getreten und wurde im Februar 2023 verlängert. Sie beauftragt die fünf regionalen Gasnetzbetreiber, in den Nachbarländern eine physische Gasreserve von 15 Prozent zu beschaffen. Diese rund sechs Terawattstunden (TWh) machen rund einen Sechstel des jährlichen Gasverbrauchs der Schweiz (rund 35 TWh) aus.
Auch die EU verpflichtet Mitgliedstaaten ohne eigene Gasspeicher, im Winter 2023/2024 15 Prozent ihres Jahresverbrauchs in anderen EU-Staaten einzulagern. Mit der bereits im vergangenen Winter praktizierten Speichervorgabe verhält sich die Schweiz laut dem Bundesrat kompatibel und solidarisch mit der EU. (SDA)