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Ganz normal: Wir geben unsere Stimme ab.
Foto: GIAN EHRENZELLER
Gleich über vier Vorlagen hatten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 25. September zu befinden: Über die Massentierhaltungs-Initiative, die AHV-Zusatzfinanzierung, über das höhere Frauenrentenalter und über die Teilabschaffung der Verrechnungssteuer.
Erst im Juni wieder
Dafür gibt es am 27. November 2022 keine Abstimmung auf Bundesebene – eine kleine Verschnaufpause? Nein, mehr als das: Denn wie der Bundesrat mitteilt, fällt auch der Abstimmungstermin vom 12. März 2023 flach.
Erst am 18. Juni 2023 könnten die Stimmenden wieder zu einer eidgenössischen Abstimmung an die Urnen gerufen werden. Bis dahin sollten wieder Geschäfte abstimmungsreif sein – vielleicht sogar wieder mehrere gleichzeitig. (pt)
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