Keine Abstimmung mehr bis im nächsten Sommer
Bürgerpflicht macht Pause

Werden wir an die Urnen gebeten, befinden wir oft über mehrere eidgenössische Vorlagen. Gleichzeitig noch über kantonale – und über den Brunnenumbau oder das neue Schulhaus in der Gemeinde. Doch jetzt ist auf Bundesebene mehr als ein halbes Jahr Flaute.
Publiziert: 26.10.2022 um 14:02 Uhr
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Ganz normal: Wir geben unsere Stimme ab.
Foto: GIAN EHRENZELLER

Gleich über vier Vorlagen hatten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 25. September zu befinden: Über die Massentierhaltungs-Initiative, die AHV-Zusatzfinanzierung, über das höhere Frauenrentenalter und über die Teilabschaffung der Verrechnungssteuer.

Erst im Juni wieder

Dafür gibt es am 27. November 2022 keine Abstimmung auf Bundesebene – eine kleine Verschnaufpause? Nein, mehr als das: Denn wie der Bundesrat mitteilt, fällt auch der Abstimmungstermin vom 12. März 2023 flach.

Erst am 18. Juni 2023 könnten die Stimmenden wieder zu einer eidgenössischen Abstimmung an die Urnen gerufen werden. Bis dahin sollten wieder Geschäfte abstimmungsreif sein – vielleicht sogar wieder mehrere gleichzeitig. (pt)

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