Kein Fall Rodriguez mehr
In Zürich ist Schluss mit den goldenen Fallschirmen

Die Abgangsentschädigungen für gewählte Behördenvertreter sind «unanständig hoch», war sich der Zürcher Gemeinderat einig. Ab September ist nun definitiv Schluss damit.
Publiziert: 06.07.2022 um 19:20 Uhr
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Das hat der Gemeinderat (im Bild das Rathaus) entschieden. Nun tritt dies in Kraft.
Foto: Switzerland Tourism

Gewählte Behördenvertreterinnen und Behördenvertreter in der Stadt Zürich müssen ab dem 1. September auf goldene Fallschirme verzichten. Auf dieses Datum tritt die neue Regelung für Abgangsentschädigung in Kraft. In einem nächsten Schritt sollen dann nur noch abtretende oder abgewählte Stadtratsmitglieder Geld erhalten.

Der Gemeinderat hatte im März ein regelrechtes Streichkonzert veranstaltet: In seltener Harmonie strichen die Fraktionen gemeinsam die als «unanständig hoch» empfundenen Abgangsentschädigungen für gewählte Behördenvertreter und -vertreterinnen zusammen.

Die Frist für Rechtsmittel und Referenden für diese neue Verordnung ist nun am 20. Juni ungenutzt abgelaufen, wie der Stadtrat am Mittwoch mitteilte. Damit kann das «Streichkonzert» auf den 1. September in Kraft treten.

Nächste Kürzungsrunde kommt

Zufrieden ist das Parlament damit aber noch nicht: Auch mit der neuen Verordnung kommen immer noch 34 Personen in den Genuss von goldenen Fallschirmen. In einem nächsten Schritt wird nun auch der Personenkreis eingeschränkt. Nur Stadtratsmitglieder sollen künftig noch eine Abgangsentschädigung erhalten.

Bis diese nächste Kürzungsrunde in Kraft tritt, beziehen neben dem Stadtrat auch Stadtamtsfrauen und Stadtammänner, die Friedensrichterinnen und Friedensrichter sowie die Präsidentinnen und Präsidenten der Kreisschulbehörden eine Abgangsentschädigung.

SVP-Initiative wird hinfällig

Mit den neuen Regeln ab 1. September wird die SVP-Initiative «Schluss mit goldenen Fallschirmen für Stadträte und Behördenmitglieder» eigentlich hinfällig. Auch diese Initiative verlangt, die Abgangsentschädigungen für zurücktretende oder nicht mehr gewählte Behördenmitglieder zusammenzustreichen. Erst kürzlich kam sie mit über 3000 gültigen Unterschriften formell zustande.

Der Gemeinderat hat die SVP-Forderungen nun aber erfüllt, bevor die Initiative vors Volk kommt. Die Partei wollte ihre Vorlage bisher aber nicht zurückziehen.

Mit der neu beschlossenen Regelung bestehe die Gefahr, dass Härtefälle definiert würden. Diese könnten dann quasi durch die Hintertür immer noch einen goldenen Fallschirm erhalten, begründete die SVP bisher ihr Festhalten an der Initiative.

650'000 Franken für Nichtantritt

Das letzte Mal für rote Köpfe sorgte eine «unanständig hohe» Abgangsentschädigung im Sommer 2021, als sich SP-Mann Roberto Rodriguez als Präsident einer Kreisschulbehörde um eine Schulleiterstelle bewarb - ausgerechnet in jenem Kreis, den er selber präsidierte.

Obwohl er freiwillig als Präsident zurücktrat, kassierte er eine Abgangsentschädigung von fast 690'000 Franken. Wegen des öffentlichen Drucks trat er die Stelle als Schulleiter schliesslich nicht an. Das Geld behielt er aber trotzdem.

Er war nicht der einzige, der viel Gelder von der Stadt einstrich. Zwischen 2006 und 2031 hatte Zürich fast sieben Millionen Franken für Abtretende ausgezahlt, wie Blick berichtet hatte. Extremfall war Peter L., ein ehemaliges Mitglied der Stadtzürcher Vormundschaftsbehörde, der bei seinem Abgang 2012 satte 905'246 Franken erhalten hatte. (SDA/gbl)


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