Nur noch für Stadträte
Zürich faltet goldene Fallschirme zusammen

Mit den feudalen goldenen Fallschirmen in der Stadt Zürich ist Schluss: Der Gemeinderat hat die Abgangsentschädigungen massiv zusammengestrichen.
Publiziert: 24.03.2022 um 00:22 Uhr
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Nur sie sollen noch goldene Fallschirme erhalten – die Mitglieder der Zürcher Stadtregierung. Im Bild: Karin Rykart, André Odermatt, Daniel Leupi, Corine Mauch, Michael Baumer, Simone Brander, Andreas Hauri und Filippo Leutenegger (von links).
Foto: keystone-sda.ch
Sermîn Faki

905'246 Franken erhielt Peter L.* (64) im Jahr 2012 für seinen Abgang als Mitglied der Stadtzürcher Vormundschaftsbehörde. L. führt damit die Hitparade der goldenen Fallschirme in der Limmatstadt an – jedenfalls für die vergangenen 15 Jahre. In diesem Zeitraum gab Zürich knappe sieben Millionen Franken an Abgangsentschädigungen aus (Blick berichtete).

Mit solch grosszügigen Abschiedsgeschenken für Behördenmitglieder soll nun Schluss sein. Der Gemeinderat hat am Mittwoch beschlossen, dass künftig nur noch Mitglieder der Stadtregierung in den Genuss von goldenen Fallschirmen kommen.

L. würde keinen Rappen mehr erhalten

Damit gehen Schulpräsidenten, Ombudsmänner und Friedensrichterinnen leer aus. Auch L. würde keinen Franken mehr erhalten. Das verkleinert den Personenkreis massiv: Von den 20 Behördenmitgliedern, die in den letzten 15 Jahren eine Entschädigung erhielten, waren nur acht Stadträte.

Selbst bei der Regierung zog das Zürcher Stadtparlament die Schraube an: Einen goldenen Fallschirm erhalten sollen diese nur dann, wenn sie mindestens acht Jahre im Amt waren.

Das stiess beim Stadtrat allerdings auf Kritik. Finanzvorsteher Daniel Leupi (56) räumte zwar ein, dass man den Ärger verstehe. «Aber es ist fraglich, wie weit man gehen will», so der Grüne. «Es wäre wohl günstiger, jemandem ein paar Hunderttausend Franken zu zahlen und ihn dafür nicht länger im Amt zu haben.»

Maximal 1,8 Jahreslöhne

Doch in seltener Einigkeit entschieden sich die Gemeinderäte von links bis rechts für eine strenge Regelung. Zusammengestrichen haben sie auch die Beträge: Eine Summe im Gegenwert von 4,8 Jahreslöhnen wie bei L. wird es künftig nicht mehr geben. Das Maximum soll bei 1,8 Jahreslöhnen liegen – und das auch nur im Fall einer Abwahl.

Die Regierung hatte ein Maximum von 2,8 Jahreslöhnen vorgeschlagen. Doch das war dem Gemeinderat zu zahnlos. So hohe Entschädigungen würden heute allgemein als «unanständig» empfunden, fand das Parlament.

Damit zieht Zürich mit anderen Städten gleich. So liegen die Ruhegehälter in der Stadt Bern bei 60 Prozent des Jahreslohns. Anspruch hat nur, wer mit 55 oder älter und einer Amtsdauer von mindestens zwölf Jahren nicht wiedergewählt wird oder zurücktritt.


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