F/A-18-Absturz am Susten
Fluglotse wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Im Militärprozess zum tödlichen Flugunfall eines Kampfjet-Piloten im August 2016 im Sustengebiet ist der angeklagte Flugverkehrsleiter der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden. Das Militärappellationsgericht 2 verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe.
Publiziert: 28.03.2025 um 14:00 Uhr
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Aktualisiert: 28.03.2025 um 14:16 Uhr
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Ein Helikopter der Schweizer Rettungsflugwacht suchte in der Region des Sustenpasses im August 2016 nach dem vermissten Berufsmilitärpiloten und dem Kampfjet F/A-18. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/PHILIPP SCHMIDLI
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Am 29. August im Jahr 2016 zerschellte ein F/A-18-Kampfjet im Gebiet des Sustenpasses an einem Berggipfel. Der Pilot, David G.*(27) hat den Crash nicht überlebt. Nun wird der Fall vor dem Militärappellationsgericht in Aarau juristisch neu aufgerollt.

Der Fluglotse wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Er erhält eine bedingte Geldstrafe. Der Luftverkehrsleiter war in erster Instanz zu einer bedingen Geldstrafe verurteilt worden und zog den Schuldspruch weiter. Er hatte dem verunglückten F/A18-Piloten eine zu tiefe Flughöhe durchgegeben.

Gemäss Auditor soll auch der zweite Kampfjet-Pilot wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt werden. In erster Instanz war er freigesprochen worden.

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