Auslöser für das Verfahren war eine Sprachnachricht mit diversen derben, schwulenfeindlichen Sprüchen, welche der Verurteilte dem Geschädigten auf der Combox hinterlassen hatte, wie Armeesprecher Daniel Reist der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen Bericht der «Sonntagszeitung» bestätigte. Im Hintergrund seien mehrere Kameraden zu hören gewesen, welche sich darüber amüsierten.
Einige Monate zuvor hatten der Hauptfeldweibel und der Geschädigte noch gemeinsam Militärdienst geleistet. Schon während der gemeinsamen Dienstzeit sei es seitens des Hauptfeldweibels regelmässig zu Beleidigungen und einmal gar zu Androhung von Gewalt gekommen.
400 Franken Busse
Das Militärgericht verurteilte den Hauptfeldweibel zu einer Busse in der Höhe von 400 Franken sowie zu einer bedingten Geldstrafe von 4000 Franken. Der Verurteilte habe das Urteil angefochten. Er habe vor Gericht geltend gemacht, beim fragwürdigen Telefonanruf viel Alkohol intus gehabt zu haben. Ausserdem sei es nur ein Spass gewesen.
Ob es sich um einen Einzelfall handelte, oder ob homosexuelle und weibliche Militärangehörige während des Armeedienstes häufig Diskriminierung erfahren, wird laut VBS derzeit im Rahmen einer Studie abgeklärt. Die Ergebnisse sollen Ende Jahr vorliegen. Gemäss dem Zeitungsbericht laufen derzeit 18 Verfahren wegen Verdachts auf Verletzung der sexuellen Integrität in der Armee. (SDA)