Interne Weisungen verletzt
Ex-Geheimdienstchef hat sich nicht an Regeln gehalten

Der ehemalige Geheimdienstchef Jean-Philippe Gaudin (60) hat bei einer Vergabe eines Dienstleistungsauftrags interne Weisungen verletzt. Laut einer Administrativuntersuchung lag aber kein strafrechtlich relevanter Tatbestand vor, teilt das Verteidigungsdepartement mit.
Publiziert: 01.12.2022 um 09:59 Uhr
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Aktualisiert: 01.12.2022 um 12:51 Uhr
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Ex-Geheimdienstchef Jean-Philipp Gaudin hat mit einer Auftragsvergabe laut einer Untersuchung interne Weisungen verletzt.
Foto: keystone-sda.ch

Auch sonst scheinen Gaudin keine Konsequenzen zu drohen: Er verliess den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) bereits im Sommer 2021, also bevor die zweifelhafte Auftragsvergabe publik wurde.

Demnach beauftragte Gaudin in seiner Amtszeit als NDB-Direktor einen Mann als «geheimen Berater», der offenbar durch das Verfassen zahlreicher Leserbriefe in Schweizer Zeitungen eine gewisse Bekanntheit erlangt hatte. Dieser sah seine Aufgabe in erster Linie darin, Schweizer Parlamentarier zu beeinflussen und zuhanden Gaudins Einschätzungen über die Politiker zu formulieren.

«Inopportun und rechtlich heikel»

Für die «Beratungstätigkeit» erhielt der Mann eine Entschädigung von 5000 Franken monatlich, wie aus der Mitteilung des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) weiter hervorgeht. Hinzu seien Spesen in der Höhe von rund 6875 Franken für die gesamte Periode gekommen.

VBS-Vorsteherin Viola Amherd (60) sagte im Frühjahr im Rahmen der Fragestunde im Nationalrat, dass der Dienstleistungsvertrag als politisch inopportun und rechtlich heikel beurteilt worden sei. Zudem habe das VBS eine vertiefte Untersuchung beschlossen, sagte die Mitte-Bundesrätin weiter.

Es braucht mehr Sensibilisierung

Der Untersuchungsbericht empfahl laut VBS-Mitteilung eine vermehrte Sensibilisierung sowie eine neue Genehmigungsinstanz bei der Erteilung von Dienstleistungsaufträgen. Die Empfehlungen der mit der Administrativuntersuchung betrauten Berner Anwaltskanzlei würden umgesetzt, schreibt das VBS weiter. (SDA)

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