Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) sieht in der von der Schwesterkommission des Nationalrats ausgearbeiteten Initiative keinen Mehrwert, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Abgangsentschädigungen gebe es nur in Ausnahmefällen. Die Kommission lehnte den Vorstoss mit 9 zu 2 Stimmen ab.
Die Schwesterkommission des Nationalrats hingegen hält Abgangsentschädigungen an Angehörige des obersten Kaders der Bundesverwaltung nicht für angebracht. Mit 16 zu 4 Stimmen und bei 5 Enthaltungen hatte sie deshalb die parlamentarische Initiative beschlossen. Ständerat Thomas Minder (61, parteilos), hatte bereits 2018 einen ähnlichen Vorstoss lanciert. Diese wurde jedoch abgeschrieben.
Nur in begründeten Ausnahmen
Nach dem Nein der Ständeratskommission geht die Initiative zurück an die SPK-N. Bleibt diese beim Ja, hat danach der Nationalrat das Wort. Die Mehrheit der SPK-N findet, dass wegen der sicheren Arbeitsverhältnisse und des ausgebauten Kündigungsschutzes beim Bund Abgangsentschädigungen beim gut besoldeten obersten Kader nicht gerechtfertigt seien.
Die Initiative verlangt, das Bundespersonalrecht so anpassen, dass keine Abgangsentschädigungen für Kaderleute der Bundesverwaltung und der Anstalten des Bundes mehr möglich sind. Die Stadt Zürich kennt eine solche Regelung bereits. Ausnahmen sollen beim Bund in begründeten Fällen zulässig sein.
Bei Bundesangestellten mittlerer und tieferer Stufe sollen Abgangsentschädigungen – beispielsweise bei der Entlassung aufgrund von Umstrukturierungen – weiterhin zulässig sein.
(SDA/tom)