Selten hat ein Volksbegehren mehr Zuspruch erhalten als 2013 die Abzocker-Initiative: Knapp 68 Prozent der Stimmbürger sagten Ja zur Vorlage – und damit Nein zu Millionenvergütungen und goldenen Fallschirmen für Topmanager. Ein haushoher Sieg für den Vater der Initiative, den heutigen Schaffhauser Ständerat Thomas Minder (57, parteilos).
Jetzt geht Minder den Spitzenverdienern erneut an den Kragen. Diesmal im Visier des Unternehmers: Kader beim Bund. Auch ihnen will Minder die goldenen Fallschirme streichen. Schon wenige Tage nach dem Sieg an der Urne hatte er diesen Schritt angekündigt. Nun, fünf Jahre später, macht er Ernst.
Postauto-Bschiss war Auslöser
Auslöser für seine parlamentarische Initiative ist der Postauto-Bschiss: Den Steuerzahler kostete er mehr als 100 Millionen Franken und Postchefin Susanne Ruoff (60) ihren Posten – Lohn bekommt sie dennoch für weitere sechs Monate. Obwohl sie die Verantwortung für den grössten Subventionsbetrug der Schweizer Geschichte übernommen hat, sackt sie noch fast eine halbe Million Franken ein. Für jeden Postauto-Chauffeur ein Schlag ins Gesicht.
Lohnfortzahlungen sind rechtlich zwar von Abgangsentschädigungen zu unterscheiden. Minder nervt aber beides gleichermassen. Er setze auf die Salamitaktik, erklärt er. Das heisst: Erst sollen die goldenen Fallschirme, also die zusätzlichen Abgangszahlungen weg – und dann sollen in einem zweiten Schritt auch die Lohnfortzahlungen von bis zu einem Jahr gekappt werden.
«Wenn Abgangsentschädigungen für Manager von Unternehmen verboten sind, ist völlig klar, dass das auch für den Bund gelten muss», argumentiert er. Denn das Thema sei im Falle von Bundesbeamten noch viel sensibler. «Es geht um Steuergelder!»
275'000 Franken für ehemaligen Armeechef
Von einer Abgangsentschädigung hat in der Vergangenheit beispielsweise Ex-Armeechef Roland Nef profitiert. Der Bundesrat hatte ihn 2008 erst beurlaubt und sich anschliessend «in gegenseitigem Einverständnis» von ihm getrennt, nachdem bekannt geworden war, dass er seine Ex-Partnerin gestalkt hatte. Das Trostpflaster für die Entlassung: 275'000 Franken Abgangsentschädigung.
Ebenfalls fürstlich entschädigt worden sind in den vergangenen Jahren Ex-Migrationschef Alard du Bois-Reymond, der oberste Statistiker Jürg Marti, Ex-Rüstungschef Jakob Baumann und der ehemalige Blocher-Generalsekretär Walter Eberle.
«Schleudersitzprämie bereits enthalten»
Minder hatte bereits 2012 einen Anlauf gestartet, um Amtschefs die goldenen Fallschirme zu streichen. Doch das Parlament blockte ab. Der Bundesrat hatte die Abgangsentschädigungen damals mit dem Argument verteidigt, der Job als Chefbeamter sei mit dem Risiko verbunden, Knall auf Fall entlassen zu werden. «Fertiger Blödsinn», findet Minder. Kaderlöhne seien schliesslich mitunter so hoch, weil darin bereits eine Schleudersitzprämie enthalten sei.
Nun versucht es der Abzocker-Schreck ein weiteres Mal. Das Risiko, erneut zu scheitern, sei zwar hoch, sagt Minder. Aber er gibt nicht auf.
Vier Millionen Franken hat der Bund vergangenes Jahr für Abgangsentschädigungen für 63 Verwaltungsmitarbeiter ausgegeben, von denen er sich trennte. Die Zahl der entlassenen Beamten, die ein «Trostpflästerli» bekamen, ist in den vergangenen zehn Jahren stetig gestiegen. Allerdings: Der durchschnittlich ausbezahlte Betrag sank dabei. Waren es 2012 noch über 80'000 Franken, bekam ein entlassener Bundesverwaltungsangestellter 2017 im Schnitt noch 65'000 Franken. Abgangsentschädigungen können eigentlich nur Bundesangestellte erhalten, die mindestens zehn Jahre an Bord waren, über 40 Jahre alt sind und ihren Job ohne eigenes Verschulden verloren haben. Ob der letzte Punkt immer eingehalten wird, ist umstritten. Der ausbezahlte Betrag entspricht einem bis maximal zwölf Monatslöhnen. Der Vorstoss Minders hat nur die goldenen Fallschirme für die obersten Topkader im Visier.
Vier Millionen Franken hat der Bund vergangenes Jahr für Abgangsentschädigungen für 63 Verwaltungsmitarbeiter ausgegeben, von denen er sich trennte. Die Zahl der entlassenen Beamten, die ein «Trostpflästerli» bekamen, ist in den vergangenen zehn Jahren stetig gestiegen. Allerdings: Der durchschnittlich ausbezahlte Betrag sank dabei. Waren es 2012 noch über 80'000 Franken, bekam ein entlassener Bundesverwaltungsangestellter 2017 im Schnitt noch 65'000 Franken. Abgangsentschädigungen können eigentlich nur Bundesangestellte erhalten, die mindestens zehn Jahre an Bord waren, über 40 Jahre alt sind und ihren Job ohne eigenes Verschulden verloren haben. Ob der letzte Punkt immer eingehalten wird, ist umstritten. Der ausbezahlte Betrag entspricht einem bis maximal zwölf Monatslöhnen. Der Vorstoss Minders hat nur die goldenen Fallschirme für die obersten Topkader im Visier.