Schluss mit Abgangsentschädigungen beim Bund
Kein goldener Fallschirm für SBB-Meyer und Co.

Topbeamten und Spitzenmanagern der Staatsbetriebe soll der Abgang nicht mehr vergoldet werden. Das wollen die Kommissionen von National- und Ständerat.
Publiziert: 01.02.2019 um 17:23 Uhr
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Kein goldener Fallschirm mehr für ihn: Andreas Meyer, CEO SBB. Die beiden Staatspolitischen Kommissionen wollen Abgangsentschädigungen abschaffen.
Foto: Keystone

Topkader des Bundes sollen keine Abgangsentschädigungen erhalten. Das fordern die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte. Nach der Ständeratskommission hat auch die Kommission des Nationalrats eine parlamentarische Initiative des parteilosen Ständerats Thomas Minder (58) angenommen.

Der Entscheid fiel deutlich mit 18 zu 5 Stimmen. Minder erinnert in der Begründung an die Bestimmungen gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Gesellschaften, die auf Grundlage seiner Abzocker-Initiative erlassen wurden. Es gebe keinen Grund, weshalb für das oberste Management von Bundesbetrieben weiterhin Abgangsentschädigungen ausgerichtet werden sollten, argumentiert er.

«Schleudersitzprämie» im Lohn inbegriffen

Die ordentlichen Entschädigungen seien bereits sehr hoch und überstiegen regelmässig das Gehalt eines Bundesrates. Die «Schleudersitzprämie» sei quasi im ordentlichen Lohn inbegriffen. Und zwar bei Beamten, aber auch bei Mitgliedern der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates «von Anstalten und Betrieben, die vom Bund beherrscht werden», so Minder.

Topbeamte wie die Direktoren von Bundesämtern oder Staatssekretäre, aber auch SBB-CEO Andreas Meyer (57) und Post-Präsident Urs Schwaller (66) müssen sich wohl darauf gefasst machen, keinen goldenen Fallschirm mehr zu bekommen. Gemäss Minder würde selbst die SRG zu den betroffenen Unternehmen zählen.

Auch Löhne sollen gedeckelt werden

Damit könnte es bald zu drastischen Anpassungen für Bundeskader kommen: Die Nationalratskommission spricht sich dafür aus, die «goldenen Fallschirme» zusammen mit der parlamentarischen Initiative zur Deckelung der Kaderlöhne abzuschaffen. Die zweite Initiative verlangt, dass dass der höchste Lohn eines Geschäftsleitungsmitglieds einer Bundes- oder bundesnahen Unternehmung nicht höher sein darf als das Bruttogehalt eines Bundesrats. Die Mitglieder der Landesregierung verdienen 475'000 Franken pro Jahr. (sf/sda)

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