Im Abstimmungskampf um die 13. Rente wird die Finanzierung zum grossen Streitpunkt
Droht der AHV die Pleite?

Im Abstimmungskampf um die 13. AHV-Rente wird die Finanzierung zum grossen Streitpunkt. Ist genügend Geld vorhanden? Oder droht der AHV der Ruin?
Publiziert: 05.02.2024 um 00:11 Uhr
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Aktualisiert: 05.02.2024 um 09:27 Uhr
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Ist genügend Geld im Rententopf? Derzeit beträgt das Kapital AHV-Fonds rund 50 Milliarden Franken.
Foto: imago images/photothek
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Wie steht es um die AHV? Im Abstimmungskampf um die beiden AHV-Initiativen ist die Finanzlage des Sozialwerks ein heiss diskutiertes Thema. Immerhin geht es um Milliardenkosten, die im Falle eines Jas gestemmt werden müssten. 

Klar ist: Vorderhand nimmt das Vermögen in der AHV-Kasse zu. Dies insbesondere dank der Steuerreform von 2019, einer seit Anfang Jahr erhöhten Mehrwertsteuer sowie dem ab nächstem Jahr steigenden Frauenrentenalter.

Mit diesen Anpassungen prognostiziert das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) der AHV bis im Jahr 2030 schwarze Zahlen. Das Kapital im AHV-Fonds wächst bis dahin von heute rund 50 auf über 67 Milliarden Franken. Danach kehrt das Betriebsergebnis ins Minus und das Kapital nimmt Jahr für Jahr ab. Kommt eine 13. AHV-Rente obendrauf, geht es mit dem AHV-Fonds nur bis 2027 aufwärts. 

Droht der AHV der Ruin?

«Die Initiative treibt die AHV in den Ruin», warnt deshalb das Nein-Komitee. Ab 2030 drohe der AHV das Geld auszugehen. Die 13. AHV-Rente verschärfe das Problem. «Die Zahlen zeigen, dass wir sehenden Auges in eine demografische Sturmflut mit gigantischen Kostenfolgen laufen», sagt Jungfreisinnigen-Präsident Matthias Müller (31) – und dies schon ohne Rentenzustupf.

Das Ja-Komitee hingegen sieht in der Finanzierung der Zusatzrente kein Problem. Die AHV habe ein genügend dickes finanzielles Polster, um den «Dreizehnten» bis etwa 2030 ohne zusätzliche Beiträge zu gewähren. Erst danach müssten, falls nötig, die Lohnbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern um je 0,4 Prozentpunkte erhöht werden.

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Und da die Sozialbeiträge in anderen Bereichen sinken würden, ändere sich für die Leute kaum etwas. «Die Finanzierung der 13. AHV-Rente liegt im Rahmen der bisherigen Sozialbeiträge», so SGB-Chefökonom Daniel Lampart (55).

AHV-Pleite «nicht zulässig»

Aber eben, beschlossen ist eine Zusatzfinanzierung noch nicht. Und wenn keine Zusatzeinnahmen fliessen, kommt es in einigen Jahren zu Defiziten in der AHV-Rechnung und der Kassenstand sinkt.

Doch kann die AHV wirklich pleitegehen? Fliessen plötzlich keine Renten mehr? Die Antwort ist klar: Nein. Sie darf nämlich nicht!

Das bestätigt das Bundesamt für Sozialversicherungen: «Die Bundesverfassung verpflichtet Bundesrat und Parlament, dafür zu sorgen, dass die AHV ihre Aufgabe dauerhaft erfüllen kann», erklärt Sprecher Harald Sohns. Sie müssten die notwendigen Massnahmen ergreifen, um die Finanzierung sicherzustellen.

Sohns weist zudem auf eine weitere Bestimmung hin, wonach der AHV-Ausgleichsfonds in der Regel nicht unter den Betrag einer Jahresausgabe sinken darf. «Der Ausgleichsfonds ist somit auch ein ‹Puffer›, der es erlauben soll, schlechte konjunkturelle Phasen zu überbrücken und der Politik genügend Zeit für die notwendigen Anpassungen zu geben, um das finanzielle Gleichgewicht sicherzustellen.»

Er macht klar: «Eine ‹Pleite› wäre somit nicht zulässig.» Bundesrat und Parlament müssten vielmehr rechtzeitig so handeln, dass diese Situation gar nicht eintreten könne.

Notfalls mit Notrecht

Das heisst aber auch: Falls sich die Parlamentarier nicht einigen könnten, müsste der Bundesrat im äussersten Fall mit Notrecht eingreifen – und beispielsweise aus der Bundeskasse Gelder für die AHV freimachen. Theoretisch könnte er die Mehrwertsteuer oder das Rentenalter erhöhen. Oder gar die Renten kürzen. Mit Notrecht wäre für Zündstoff gesorgt.

Darum geht es bei den AHV-Initiativen

Am 3. März kommt es zum Renten-Showdown an der Urne. Dann entscheidet das Stimmvolk gleich über zwei AHV-Initiativen: einerseits über die Volksinitiative der Gewerkschaften für eine 13. AHV-Rente. Andererseits über die Renten-Initiative der Jungfreisinnigen.

Die Volksinitiative der Gewerkschaften «für ein besseres Leben im Alter» verlangt die Einführung einer 13. AHV-Rente. Bei einem Ja gibt es zu den bisherigen zwölf Monatsrenten quasi einen 13. Monatslohn für Seniorinnen und Senioren hinzu.

Die Renten-Initiative der Jungfreisinnigen will das Rentenalter erhöhen. Zuerst soll es bis 2033 schrittweise von 65 auf 66 Jahre steigen und anschliessend an die Lebenserwartung gekoppelt werden: Pro Monat zusätzlicher Lebenserwartung soll es um 0,8 Monate rauf – auf 67, 68 oder mehr. Automatisch.

Details zu beiden Initiativen findest du hier.

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Am 3. März kommt es zum Renten-Showdown an der Urne. Dann entscheidet das Stimmvolk gleich über zwei AHV-Initiativen: einerseits über die Volksinitiative der Gewerkschaften für eine 13. AHV-Rente. Andererseits über die Renten-Initiative der Jungfreisinnigen.

Die Volksinitiative der Gewerkschaften «für ein besseres Leben im Alter» verlangt die Einführung einer 13. AHV-Rente. Bei einem Ja gibt es zu den bisherigen zwölf Monatsrenten quasi einen 13. Monatslohn für Seniorinnen und Senioren hinzu.

Die Renten-Initiative der Jungfreisinnigen will das Rentenalter erhöhen. Zuerst soll es bis 2033 schrittweise von 65 auf 66 Jahre steigen und anschliessend an die Lebenserwartung gekoppelt werden: Pro Monat zusätzlicher Lebenserwartung soll es um 0,8 Monate rauf – auf 67, 68 oder mehr. Automatisch.

Details zu beiden Initiativen findest du hier.

Doch bevor es so weit kommt, wird sich das Parlament über neue Lösungsvorschläge beugen. So plant der Bundesrat Einsparungen von gegen 1 Milliarde Franken bei den Witwenrenten.

Und bis 2026 muss SP-Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider (60) dem Parlament eine Vorlage zur Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 unterbreiten. Für Diskussionsstoff ist also auch nach der Abstimmung vom 3. März über die AHV-Initiativen gesorgt.

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