Der Bundesrat will besonders stark von der Corona-Krise betroffene Unternehmen mit 1 Milliarde Franken unterstützen. Unter dem Strich zahlt der Bund 680 Millionen, die Kantone berappen 320 Millionen Franken. Zumindest, wenn das Parlament in der Wintersession grünes Licht gibt.
Jetzt liegen die Details vor, welche Unternehmen für den Geldsegen in Frage kommen. Der Bundesrat hat die entsprechende Härtefallverordnung am Mittwoch verabschiedet. Diese tritt per 1. Dezember in Kraft.
Das sind die wichtigsten Eckpunkte:
- Umsatzrückgang über 40 Prozent: Gemäss Gesetz liegt ein potenzieller Härtefall vor, wenn der Jahresumsatz unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts liegt. Im Verordnungsentwurf sah der Bundesrat vor, dass auch Entschädigungen für Kurzarbeit und Covid-Erwerbsersatz zum Umsatz 2020 dazu gerechnet werden müssen, da viele Unternehmen einen Teil der entgangenen Erträge so kompensieren konnten. Das sorgte für Widerstand. Der Bundesrat überlässt es nun den Kantonen, ob sie diese Entschädigungen mit einberechnen wollen oder nicht.
- Mindestumsatz von 100'000 Franken: Ein Unternehmen muss vor Corona mindestens 100'000 Franken Umsatz erwirtschaftet haben, damit es Härtefallbeiträge beantragen kann. Der Entwurf hatte noch eine Untergrenze von 50'000 Franken vorgesehen. «Mit der Erhöhung soll verhindert werden, dass die knappen administrativen Ressourcen der Kantone für die Abwicklung von Anträgen von Kleinstunternehmen beansprucht werden», heisst es in der Medienmitteilung dazu.
Doch diese Erhöhung sorgt für massive Kritik des Gewerbeverbands: «Der Bundesrat vollzieht eine Kehrtwende», schreibt der Verband in einer Mitteilung. Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer habe nämlich für eine Grenze von 30'000 Franken plädiert. Die neue Grenze «führt de facto zu einem Ausschluss von etwa 50 Prozent der Unternehmen vom Instrument – darunter sind überwiegend Mikrounternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden». - Staatliche Beteiligungen: Unternehmen, die zu einem Teil Gemeinden oder Kantonen gehören, sollen weiterhin nur dann Härtefallhilfe beantragen können, wenn die Staatsbeteiligung weniger als 10 Prozent beträgt. Die Verordnung sieht neu aber eine Ausnahme vor: Unternehmen, die zu mehr als 10 Prozent im Besitz von kleineren Gemeinden mit bis 12’000 Einwohnern sind (z.B. Skilifte oder Sesselbahnen im Besitz von Berggemeinden) sind anspruchsberechtigt.
- Dividenden-/Tantiemenverbot: Bei À-fonds-perdu-Beiträgen gilt ein fünfjähriges Dividenden- beziehungsweise Tantiemenverbot. Dieses wird hinfällig, wenn der bezogene Beitrag zurückbezahlt wird.
- Vollzugserleichterungen: Einzelne Voraussetzungen für eine Unterstützung werden gestrichen oder angepasst. Insbesondere wird auf die Vorgabe verzichtet, dass ein allfälliger Covid-Solidarbürgschaftskredit vollständig ausgeschöpft werden muss. Auch sollen die Kantone neu gleichzeitig Darlehen und À-fonds-perdu-Beiträge an ein Unternehmen ausrichten können – im Entwurf war keine Kumulation vorgesehen.
Klar ist: Den Kantonen wird viel Spielraum überlassen. Ein erneuter Flickenteppich und Wettbewerbsverzerrungen sind damit programmiert. Dessen ist sich auch SVP-Finanzminister Ueli Maurer (69) bewusst: «Es gibt unterschiedliche Probleme in den Kantonen, deshalb wird es auch unterschiedliche Lösungen geben, das nehmen wir in Kauf», sagte er schon letzte Woche. Und: «Die Kantone müssen auch mal Nein sagen. Nicht jeder Härtefall verdient die Unterstützung der Steuerzahler.»
136 Millionen für Zürich
Die Härtefallverordnung legt auch den Verteilschlüssel für die Kantone fest. Dieser richtet sich nach Einwohnerzahl und Bruttoinlandprodukt des jeweiligen Kantons.
Am meisten Geld kann der Kanton Zürich in Bundesbern abholen – bis zu 136 Millionen Franken. Der Kanton Bern erhält rund 81 Millionen, die Waadt rund 60 Millionen. Auf den hinteren Rängen rangieren Obwalden mit 2,7, Millionen, Uri mit 2,2 Millionen und Appenzell Innerrhoden mit gut 1 Million Franken.
Ein Vorbehalt gilt aber noch: Das Parlament muss die Gelder noch absegnen. Eine erste Tranche von 200 Bundes-Millionen soll möglichst rasch fliessen, die restlichen 480 Millionen etwas später.
Jetzt sind aber die Kantone am Drücker. Sie müssen die Verordnung nun in ihren Kantonen umsetzen – auch hier geht es unterschiedlich rasch voran. Wer aufs Tempo drückt, kann schneller Geld verteilen.