Gratis Skipässe im Wert von 550 Franken für Lokalpolitikerinnen und Behördenvertreter. Damit machten die Bergbahnen Arosa bereits vor knapp zwei Jahren Schlagzeilen. Nun ist klar: Die Verantwortlichen der Bergbahnen müssen vor Gericht, dies berichtet das SRF.
Die Bündner Staatsanwaltschaft hat die Vorwürfe untersucht und hat nun Anklage gegen den Geschäftsführer und den Verwaltungsratspräsidenten eingereicht.
Anklage wegen mehrfacher Vorteilsgewährung
Die rechtliche Frage, welche sich stellt, ist jene der Vorteilsgewährung. Konkret: Ist eine Zuwendung von diesem Wert schon eine versuchte Beeinflussung oder einfach nur Grosszügigkeit?
Bruno Ulmi Stuppani, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graubünden, sagt gegenüber SRF: «Solche Geschenke können illegale Beeinflussungsversuche sein.»
Ob es sich bei den verschenkten Skitickets um eine solche Beeinflussung handelt oder nicht, soll nun die Staatsanwaltschaft klären. Der Strafantrag erfolgt erst während der Gerichtsverhandlung – für beide Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Kein reines Bündner Problem
Die Staatsanwaltschaft untersucht auch ein Fehlverhalten der Gegenseite. Sprich, haben die Beschenkten durch die Annahme der Skipässe eine Straftat begangen oder nicht? Hier lautet der Vorwurf auf Vorteilsnahme.
Der Fall von Arosa löste auch im Kanton Wallis grosse Diskussionen aus. Dort haben in der Vergangenheit auch verschiedene Bergbahnen Skipässe (fast) gratis an Politiker abgegeben. (shq)