Politiker bevorzugt?
Ermittlungen wegen Gratis-Skifahren eingeleitet

Die Walliser Staatsanwaltschaft hat in der Affäre um verbilligte oder gar kostenlose Ski-Abos für Politiker eine Untersuchung eingeleitet. Die Ermittlungen wegen Verdachts auf Vorteilsannahme beziehungsweise Vorteilsgewährung richten sich vorerst gegen Unbekannt.
Publiziert: 02.03.2023 um 13:47 Uhr
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Aktualisiert: 02.03.2023 um 13:58 Uhr
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Vorerst profitieren Walliser Regierungsmitglieder und Parlamentarier noch von billigen oder gar kostenlosen Ski-Abos.
Foto: JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Die Staatsanwaltschaft bestätigte am Donnerstag Berichte verschiedener Medien. Weitere Details zur Untersuchung gab die Justizbehörde auf Anfrage nicht bekannt. Die durchgeführten oder geplanten Ermittlungen fielen unter das Amts- und Untersuchungsgeheimnis, hiess es.

In einem Ende vergangenen Jahres ausgestrahlten Beitrag hatte das Westschweizer Radio und Fernsehen RTS aufgedeckt, dass insbesondere die Walliser Bergbahnen (WBB) den Bundesparlamentariern des Kantons sowie den Staatsräten «ein Generalabonnement für 100 Franken statt 1575 Franken» anbietet.

Walliser Regierung passte Regeln an

Damals hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass sie «insbesondere im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichts sowie der geltenden Regelungen zur Vorteilsannahme prüfen werde, ob in konkreten Fällen absichtlich mögliche Verstösse begangen wurden».

Die Walliser Regierung passte in der Folge ihre Regeln über die Annahme oder Nichtannahme von Geschenken an, insbesondere wenn der Wert 300 Franken übersteigt. Das Skifahren für Politiker zum Billigtarif dürfte auch nächsten Winter zu Diskussionen führen.

Regierung prüft weiteres Vorgehen

Für den Fall, dass das Angebot von Skiabonnements zum Vorzugstarif «von den Bergbahnunternehmen im nächsten Winter verlängert wird, muss das Regierungspräsidium einen Vorschlag machen, der eine Ablehnung, eine Annahme oder etwas anderes sein könnte. Der Staatsrat wird dann darüber entscheiden», hatte François Charvoz, stellvertretender Generalsekretär und Kommunikationsverantwortlicher des Finanz- und Energiedepartements, Anfang des Jahres gesagt.

Die Anpassung des protokollarischen Leitfadens geht auf ein Urteil des Bundesgerichts vom Oktober 2022 zurück, das Mitte November 2022 veröffentlicht wurde. Es präzisiert die Auslegung der unzulässigen Vorteilsannahme im Zusammenhang mit der Affäre um den Genfer Ex-Staatsrat Pierre Maudet (44). (SDA)

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