Gericht spricht sich für mehr Löcher aus
Bund unterliegt im Käse-Knatsch

Das Bundesverwaltungsgericht lockert die Herstellungsvorschriften für Emmentaler-Käse. Die Branche darf «Lochansatzpulver» verwenden, um die charakteristischen Löcher zu fördern. Das Bundesamt für Landwirtschaft hatte sich dagegen ausgesprochen.
Publiziert: 11.04.2025 um 12:00 Uhr
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Aktualisiert: 11.04.2025 um 12:13 Uhr
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Da die Milch in den vergangenen 20 Jahren zu sauber geworden ist, bilden sich die berühmten Löcher im Emmentaler-Käse zurück.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Bundesverwaltungsgericht lockert Herstellungsvorschriften für Emmentaler-Käse wegen Löcherproblem
  • Technischer Fortschritt und Hygienestandards führten zu weniger Löchern im Emmentaler
  • Seit rund 20 Jahren ist die Lochzahl im Emmentaler-Käse rückläufig
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Daniel BallmerRedaktor Politik

Es sind die Löcher. Sie machen den Emmentaler-Käse einzigartig. Und gerade die Löcher haben nun sogar das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen beschäftigt. Durch die Beigabe von «Lochansatzpulver» will die Sortenorganisation der Emmentaler-Käse-Produzierenden das Entstehen der Löcher begünstigen. Dagegen aber hatte sich das Bundesamt für Landwirtschaft ausgesprochen. 

Das Problem: Durch den technischen Fortschritt und die gestiegenen Hygienestandards beim Melken ist die Milch zu sauber geworden. Es gelangten weniger Heupartikel durch die Luft in die Milch. Seit rund 20 Jahren ist daher die Lochzahl rückläufig. Für die Käseproduzenten ist das ein unhaltbarer Zustand. Mit der Zugabe besagten Pulvers wollen sie dem entgegenwirken. Tatsächlich hat nun das Gericht die Beschwerde des Käse-Verbands gutgeheissen und lockert die Herstellungsvorschriften für Emmentaler-Käse.

Behörden befürchten Schwächung des Produkts

Dagegen gewehrt haben sich die Behörden. Das Bundesamt für Landwirtschaft wollte verhindern, dass das Pflichtenheft zur Herstellung des Käses geändert wird. Dies würde zu einer Industrialisierung und Schwächung des Produktes führen, hatte es begründet. Stattdessen solle die Erhaltung der Löcher durch die beherrschte Filtration der Milch gewährleistet werden. 

Die Richter in St. Gallen haben sich nun zu einem Kompromiss durchgerungen, der die Käseproduzenten mehr freuen dürfte als die Bundesbeamten. Zwar mahnt das Gericht in seinem Urteil, dass die hohe Ursprünglichkeit und Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit geschützter Ursprungsbezeichnung bewahrt werden müssen. Hier lässt es aber dennoch eine Lockerung der Vorschriften im Pflichtenheft zu – allerdings wirklich nur als Ausnahme.

Käse-Produzenten setzen sich durch

Das Gericht habe die Beweise für die Gründe des Löcherschwunds für ausreichend und die Auswirkungen auf die Ursprünglichkeit auf der einen und die Vermarktung der Erzeugnisse auf der anderen Seite für angemessen befunden, frohlocken die Käse-Produzenten. Da es auch zu viele Löcher im Käse geben könne, bestehe keine Gefahr, dass die Käseherstellung dadurch standardisiert werde.

Der Käse-Knatsch aber könnte noch weitergehen. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat die Möglichkeit, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen.

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