Die Basler Osttangente darf nachts nur noch mit Tempo 60 befahren werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde eines Anwohnerschaftsvereins gegen das Bundesamt für Strassen (Astra) gutgeheissen, wie aus dem am Mittwoch freigegebenen Urteil hervorgeht.
Die Temporeduktion soll zwischen 22.00 und 07.00 Uhr auf dem Streckenabschnitt zwischen der Kantonsgrenze zu Baselland und der Landesgrenze zu Deutschland gelten. Dort gilt heute ganztags eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 Stundenkilometern.
Tiefes Tempo für tiefen Schlaf
Das Astra hatte beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) ein Sanierungsprojekt eingereicht, das zwar Massnahmen zur Lärmverminderung enthielt, nicht aber eine Temporeduktion, wie dies Anwohnerinnen und Anwohner gefordert hatten.
Mit einer Beschwerde an das Uvek hatten sie keinen Erfolg, weshalb die Anwohnerschaft nun ans Bundesverwaltungsgericht gelangte. Sie führte ins Feld, dass trotz der vorgesehenen Massnahmen der Lärmimmissionsgrenzwert bei 89 Gebäuden und 1410 Personen überschritten werde.
Das Bundesamt indes vertrat die Auffassung, dass eine weitergehende Geschwindigkeitsreduktion den Zweck und die Funktion der Nationalstrasse in ihren Grundzügen infrage stellen würde.
Das Gericht widersprach nun diesen Ausführungen. Es bekundete die Geschwindigkeitsbegrenzug für den Lärmschutz für geeignet, zumal es unbestritten sei, dass keine anderen Massnahmen zur Verminderung der Lärmemissionen mehr zur Verfügung stünden.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Die Geschwindigkeitsbeschränkung führe mit einem Zeitverlust von nur 63 Sekunden in den Nachtstunden nicht zu einer unverhältnismässigen Belastung für den Betrieb der Nationalstrasse, weshalb die Gesundheit der betroffenen Bevölkerung stärker zu gewichten sei, so das Gericht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte ans Bundesgericht weitergezogen werden. Das Astra habe das Urteil zur Kenntnis genommen, schreibt die Medienstelle. Das Uvek werde den Entscheid analysieren und dann das weitere Vorgehen festlegen.