Auf einen Blick
- Strassenverkehrsämter erheben zu hohe Gebühren – auf Kosten der Autofahrer
- 19 von 26 kantonalen Strassenverkehrsämtern nehmen mehr ein, als sie ausgeben
- Es gibt bei den Gebührenhöhen jedoch grosse kantonale Unterschiede
Alle Augen auf die Strassenverkehrsämter: Im letzten Herbst sorgten vor allem die langen Wartezeiten bei der praktischen Autoprüfung für Wirbel. Im Kanton Zürich mussten Junglenker mindestens drei Monate warten, bis sie zur Fahrprüfung konnten. Neben dem Zulassungsstau führen jetzt auch die Gebühren der Strassenverkehrsämter für Diskussionen. Denn gewisse Kantone machen damit Kasse – auf Kosten der Autofahrerinnen und Autofahrer, wie das Konsumentenmagazin «Saldo» schreibt.
Konkret nehmen 19 der 26 kantonalen Strassenverkehrsämter mehr ein, als sie ausgeben. Sie führen dabei nicht nur Fahrprüfungen durch, sie stellen beispielsweise auch Fahrzeugausweise aus und führen Fahrzeugkontrollen durch – immer gegen eine Gebühr. Und das mutiert zu einem Millionengeschäft. Zur Einordnung: Das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich erzielte 2022 einen Gewinn von 8,8 Millionen Franken.
In sieben Kantonen profitieren Fahrer
Nicht alle Kantone gehen den Autofahrerinnen dabei gleich stark ans Portemonnaie, wie die neusten verfügbaren Daten vom Jahr 2022 zeigen. Tessiner Lenker zahlen 59 Prozent mehr Gebühren, als sie Kosten verursachen. Auch in Genf und Graubünden stehen Autofahrer schlecht da. Dafür kommen Lenker in den Kantonen Neuenburg und Zug besonders gut weg. Dort können die Gebühren die Kosten nicht decken. Im Schnitt geben Schweizerinnen 15 Prozent mehr aus.
Das Konsumentenmagazin berichtet auch von einem Fall mit einer suspekten Rechnungsstellung: Eine 17-jährige Lernfahrerin zahlte dabei 114.55 Franken für die Prüfung eines Arztzeugnisses. Als Diabetikerin brauchte sie für den Lernfahrausweis eine Bestätigung eines Arztes. Das Zürcher Strassenverkehrsamt verrechnete dafür 30 Franken für den «Administrativaufwand» und 84.55 Franken für die «ärztliche Zeugnisbeurteilung».
Die Behörde antwortete dem verärgerten Vater, sie habe nicht die «Kompetenz, ärztliche Berichte zu beurteilen». Darum brauche es dafür einen Verkehrsmediziner. Andere Kantone wie Aargau, Basel-Stadt, Bern und Luzern lassen solche Zeugnisse nicht von einem Arzt prüfen. Der Preisüberwacher fordert unter anderem wegen solcher Beispiele auch seit Jahren, dass die Ämter die Gebühren senken.