Auf einen Blick
- Bundesbeamter wegen anzüglicher Nachrichten an Lernende fristlos entlassen
- Trotz Entlassung erhält der Mann zwei Monatslöhne als Entschädigung
- Gericht bestätigt Entlassung, kritisiert aber kleinere Verfahrensfehler
Beim Verteidigungsdepartement zog man rasch die Konsequenzen: Im August 2023 stellte der Armeestab einen Mitarbeiter fristlos vor die Türe. Kurz zuvor war aufgeflogen, dass der deutlich ältere Mann einer Lernenden anzügliche Whatsapp-Nachrichten geschickt hatte.
Er schrieb ihr etwa, dass er gerne eine Nacht mit ihr erleben möchte. Oder er fragte die junge, aber volljährige Lernende, ob sie schon Geschlechtsverkehr hatte. Dabei hatte ihm die Frau deutlich zu verstehen gegeben, dass sie kein Interesse am Kontakt mit ihm hatte.
Zwei Monatslöhne als Supplement
Trotz allem: Der fristlos entlassene Bundesbeamte erhält jetzt noch zwei Monatslöhne zur Entschädigung. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Grund liegt im juristischen Dickicht des feudalen Bundespersonalrechts: Der Mann hatte vor der fristlosen Entlassung zwar seine Sicht darlegen dürfen.
Das Protokoll mit den verfänglichen Whatsapp-Nachrichten war ihm aber nicht vorgelegt worden. Das sahen die Richter in St. Gallen zwar als minimen Verfahrensfehler an, aber halt dennoch als Grund für zwei Monatslöhne Entschädigung.
Keinen Zweifel hegten die Richter dagegen an der fristlosen Entlassung insgesamt. Das Verhalten des Mannes taxieren sie als untragbar. Bei ihm allerdings scheint der Lerneffekt bisher gering zu sein: In seinen Argumenten vor Gericht behauptete der Entlassene, die Frau habe sich durch seine Nachrichten «geschmeichelt gefühlt».