Wegen anzüglicher Nachrichten
Armee-Mitarbeiter fristlos entlassen - jetzt bekommt er noch zwei Monatslöhne

Ein Mitarbeiter des Bundes belästigte eine Lernende per Whatsapp und wurde fristlos entlassen. Zu recht, wie nun ein Gericht feststellte. Dennoch erhält der Mann noch zwei Monatslöhne Entschädigung.
Publiziert: 22.01.2025 um 17:29 Uhr
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Aktualisiert: 22.01.2025 um 17:32 Uhr
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Der fristlos entlassene Mann hatte anzügliche Nachrichten verschickt.
Foto: Shutterstock

Auf einen Blick

  • Bundesbeamter wegen anzüglicher Nachrichten an Lernende fristlos entlassen
  • Trotz Entlassung erhält der Mann zwei Monatslöhne als Entschädigung
  • Gericht bestätigt Entlassung, kritisiert aber kleinere Verfahrensfehler
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Lucien FluriCo-Ressortleiter Politik

Beim Verteidigungsdepartement zog man rasch die Konsequenzen: Im August 2023 stellte der Armeestab einen Mitarbeiter fristlos vor die Türe. Kurz zuvor war aufgeflogen, dass der deutlich ältere Mann einer Lernenden anzügliche Whatsapp-Nachrichten geschickt hatte. 

Er schrieb ihr etwa, dass er gerne eine Nacht mit ihr erleben möchte. Oder er fragte die junge, aber volljährige Lernende, ob sie schon Geschlechtsverkehr hatte. Dabei hatte ihm die Frau deutlich zu verstehen gegeben, dass sie kein Interesse am Kontakt mit ihm hatte. 

Zwei Monatslöhne als Supplement

Trotz allem: Der fristlos entlassene Bundesbeamte erhält jetzt noch zwei Monatslöhne zur Entschädigung. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Grund liegt im juristischen Dickicht des feudalen Bundespersonalrechts: Der Mann hatte vor der fristlosen Entlassung zwar seine Sicht darlegen dürfen. 

Das Protokoll mit den verfänglichen Whatsapp-Nachrichten war ihm aber nicht vorgelegt worden. Das sahen die Richter in St. Gallen zwar als minimen Verfahrensfehler an, aber halt dennoch als Grund für zwei Monatslöhne Entschädigung. 

Keinen Zweifel hegten die Richter dagegen an der fristlosen Entlassung insgesamt. Das Verhalten des Mannes taxieren sie als untragbar. Bei ihm allerdings scheint der Lerneffekt bisher gering zu sein: In seinen Argumenten vor Gericht behauptete der Entlassene, die Frau habe sich durch seine Nachrichten «geschmeichelt gefühlt».

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