Dies ist dem am Freitag veröffentlichten Jahresbericht der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) zu entnehmen. Demnach befasste sich die Delegation mit einem Fall, bei dem der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) einer anderen Bundesstelle während eines Rekrutierungsprozesses aktiv Informationen zukommen liess.
Die Intervention des NDB führte letztlich dazu, dass die betroffene Bundesstelle auf die definitive Anstellung einer Person verzichtete, obwohl das Verfahren zur Personensicherheitsprüfung noch im Gang war. Die involvierten Personen und Stellen werden im Bericht nicht namentlich genannt.
Absage trotz noch laufender Sicherheitsprüfung
Die GPDel stellte gemäss dem Dokument aber fest, dass die zuständige Person in der anstellenden Behörde nach der Kontaktaufnahme durch den NDB selber gewisse Abklärungen traf und die Anstellung aufgrund von Sicherheitsbedenken aufhob, obwohl die Personensicherheitsprüfung noch lief und keine konkrete Prognose vorlag.
«Die Zweckmässigkeit dieses Vorgehens ist zumindest fraglich», schreibt die GPDel. Das Hauptproblem sei, «dass der NDB sich im konkreten Fall nicht auf erhärtete Hinweise zur betroffenen Person stützte und er sich ohne hinreichende rechtliche Grundlage warnend in den Anstellungsprozess einbrachte».
Der NDB könne Informationen über Bewerberinnen oder Bewerber regulär im Rahmen der Personensicherheitsprüfung einfliessen lassen, so die GPDel weiter. Eine direkte Kontaktaufnahme zur Anstellungsbehörde sei dagegen problematisch.