Auf einen Blick
- Überwachung eines Mannes in Genf war laut Bundesstrafgericht zulässig
- Verdacht auf Informationsweitergabe an ausländischen Nachrichtendienst seit 2011
- Gut einjährige Überwachung umfasste Telefonabhörung, Ortung und Aufzeichnung von Multimediadaten
Die gut ein Jahr dauernde Überwachung des Mannes war laut einem am Donnerstag veröffentlichten Entscheid der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts zulässig. Es wurden unter anderem Telefongespräche abgehört, eine Ortung vorgenommen und Multimediadaten aufgezeichnet.
Der Beschuldigte verlangte, dass die Rechtswidrigkeit der Überwachung festgestellt wird und die gesammelten Dokumente und Aufzeichnungen aus der Akte entfernt und vernichtet werden. Er beantragte zudem, dass ein «Embargo» gegenüber der Presse für alle im Verfahren ergangenen Entscheidungen verhängt wird.
Kontakt mit Nachrichtendienst
Aus dem Entscheid der Beschwerdekammer geht hervor, der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) habe festgestellt, dass eine hochrangige Offizierin des Nachrichtendienstes eines ausländischen Staates regelmässige Kontakte mit dem Beschwerdeführer in der Region Genf unterhalten habe.
Der NDB schliesst nicht aus, dass der Verdächtige seit 2011 Informationen an diesen Staat geliefert hat. Dieser Verdacht wird durch drei Treffen mit der Offizierin untermauert.
Unter diesen Umständen sind die Richter in Bellinzona der Ansicht, dass die Voraussetzungen für eine Überwachung erfüllt sind. Den Antrag auf ein Embargo gegenüber der Presse hat das Gericht abgewiesen.
Laut einer im August veröffentlichten Recherche von Tamedia ist der Mann ein kanadischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Genf. Der ehemalige internationale Beamte, der heute als Umweltberater tätig ist, soll ein Experte für Nordkorea sein. Er soll China mit Informationen zu Nordkorea versorgt haben.
Die Entscheidung kann vor Bundesgericht angefochten werden.