Auf einen Blick
- Bundesrat stimmt PUK-Motionen zu Bankenkompetenz und Finanzmarktaufsicht zu
- Nationalbank soll systemrelevanten Banken vorbereitende Massnahmen für Liquiditätshilfe auferlegen können
- Vier Motionen der PUK wurden vom Bundesrat bewertet, drei davon angenommen
Der Bundesrat veröffentlichte am Mittwoch Stellungnahmen zu Motionen, die die PUK im Dezember eingereicht hatte. Aufnehmen will er die Kompetenz für die Nationalbank, systemrelevanten Banken vorbereitende Massnahmen für eine allfällige Inanspruchnahme einer ausserordentlichen Liquiditätshilfe (ELA) aufzuerlegen.
Ebenso ist er einverstanden mit der Forderung der PUK, der Finanzmarktaufsicht Finma zu mehr Durchsetzungskraft gegenüber systemrelevanten Banken zu verhelfen. Geprüft werden soll nach Ansicht der PUK namentlich eine Kompetenz für die Finma, Bussen auszusprechen und eine Kapitalplanung anzuordnen.
Keine Erleichterungen von Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften
Auch mit der Forderung, die «Too big to fail»-Gesetzgebung anzupassen, ist der Bundesrat einverstanden. Diese soll laut der PUK nicht nur den Schutz des Schweizer Finanzsystems zum Ziel haben, sondern auch internationale Finanzkrisen verhindern.
Nicht einverstanden ist der Bundesrat mit einer weiteren PUK-Motion, die für systemrelevante Banken die Gewährung von Erleichterungen von Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften einschränken will. Der Vorschlag sei zwar prüfenswert, schrieb er. Aber es dürfe kein Widerspruch entstehen zum Anliegen, der Finma stärkere Instrumente für die Aufsicht über systemrelevante Banken in die Hand zu geben.