Herr Pieth, die Schweiz ist für Oligarchen bis heute ein attraktiver Standort. Weshalb?
Es geht nicht nur um Oligarchen, sondern auch um politisch exponierte Personen und andere reiche Menschen, die über Gelder aus fragwürdigen Quellen verfügen. Es ist durchaus üblich, dass solche Investoren in der Schweiz Strohleute nutzen, um ihre Gelder zu verwalten oder auch um Sanktionen zu umgehen. Das ist seit vielen Jahren so, die Rechtslage in der Schweiz sorgt dafür.
Was konkret ist das Problem, dass die Schweiz für Oligarchen oder reiche fragwürdige Persönlichkeiten so attraktiv ist?
Das Problem ist die Kombination aus dem schweizerischen Anwaltsgeheimnis und Gesellschaften, die ihren Sitz im Ausland haben.
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Was heisst das?
Eine Gesellschaft mit Sitz im Ausland kann sich von einem Schweizer Anwalt vertreten lassen. Das ist noch nicht per se ein Problem. Wenn diese Gesellschaft aber beispielsweise in der Schweiz ein Grundstück kauft, kann ein Grundbuchamt unter Umständen gar nicht herausfinden, wer der wirtschaftlich Berechtigte, also der eigentliche Besitzer, ist. Der Schweizerische Anwaltsverband sorgt bis heute dafür, dass das Anwaltsgeheimnis nicht gelockert wird.
Warum wehrt sich der Anwaltsverband dagegen?
Viele Anwälte leben davon, dass sie Sitzgesellschaften im Ausland gründen. Ihre Leistung besteht darin, den wirtschaftlich Berechtigten der Firma hinter dem Anwaltsgeheimnis zu verbergen.
Sie sprechen von Sitzgesellschaften. Gemeint sind Briefkastenfirmen?
Ja, das ist das Gleiche: eine Gesellschaft, die ihren Sitz bei einem Treuhänder oder bei einem Anwalt hat. Am Ort des Eintrags entfaltet die Firma aber keine Geschäftstätigkeit.
Der Bundesrat will 2026 ein Register einführen, wonach die tatsächlichen Eigentümer von Gesellschaften offengelegt werden müssen.
Das ist sicher ein wichtiger Schritt für die Schweiz. Aber leider soll es nicht öffentlich sein, Medien würden keinen Zugang zu diesem Register erhalten, nur die Behörden. Dazu kommt: Dieses Register ist wirkungslos, wenn es sich beispielsweise um eine Gesellschaft mit Sitz in der Karibik handelt.
Ein anderes Problem ist die «Lex Koller». Mit diesem Gesetz soll verhindert werden, dass schwerreiche Ausländer in der Schweiz unbegrenzt Immobilien erwerben können. Ist diese Regelung wirksam?
Die Lex Koller lässt sich leicht umgehen. Das zeigt sich auch am Beispiel des Château Gütsch. Hotels sind als Betriebsstätten von dieser Gesetzgebung ausgenommen. Das wurde bei der Einführung des Gesetzes bewusst so formuliert. Heute zeigt sich: Wenn Oligarchen Geld in der Schweiz parkieren wollen, müssen sie einfach eine Hotelanlage kaufen. Das ist eine bekannte Methode.