In Müllheim TG und Wigoltingen TG zogen im vergangenen Dezember vermehrt Diebe durch die Strassen. In der Nacht brachen sie in Autos, Garagen und Häuser ein. Es zeigte sich: Bei den Tätern handelte es sich um eine kleine Gruppe Asylsuchender. Sie stammen aus Algerien, Tunesien und Marokko und sollen in Bundesasylzentren untergebracht sein. Die Thurgauer Kantonspolizei konnte noch in derselben Nacht zwei Tatverdächtige festnehmen.
Auch das Bundesamt für Migration (SEM) hat vergangenes Jahr festgestellt, dass sich Delikte von Asylsuchenden häufen – und hat reagiert: Die SEM-Chefin Christine Schraner Burgener (60) hat Thomas Würgler (69) damit beauftragt, Empfehlungen auszuarbeiten, wie straffälligen Asylsuchenden besser die Stirn geboten werden kann. Würgler kennt sich mit Straftätern aus. Er war elf Jahre lang Kommandant der Zürcher Kantonspolizei.
Schnell wieder auf freiem Fuss
Blick hat unter Berufung auf das Öffentlichkeitsgesetz Einsicht in das Würgler-Papier erhalten. Darin bestätigt der Jurist, dass «wenige straffällige Intensivtäter», meist aus dem Maghreb, Sicherheitsprobleme in und um die Bundesasylzentren verursachen. Gleichzeitig würden nur wenige straffällige, abgewiesene Asylsuchende in Haft genommen – und die Haftplätze für abgewiesene Asylsuchende waren vergangenes Jahr nur etwa zur Hälfte belegt, wie auch der zuständige Justizminister Beat Jans (59) Anfang Woche sagte.
Laut dem Zürcher Justizexperten Würgler begeht die kleine Gruppe krimineller Asylsuchender eine Vielzahl von Bagatelldelikten, zu denen der Jurist Fahrzeugeinbrüche, Ladendiebstähle oder Körperverletzungen zählt. Für diese einzelnen Straftaten landen sie jedoch nicht hinter Gittern, sondern werden nach der Einvernahme bei der Polizei oft wieder entlassen.
Dies passiert auch, weil in gewissen Kantonen die Justiz überlastet ist und sich die Dossiers bei der Staatsanwaltschaft türmen. So kann es teils monatelang dauern, bis die Dossiers bearbeitet werden. In der Zwischenzeit hat der Täter allenfalls schon weitere Verbrechen begangen oder ist längst abgetaucht.
Kantone entscheiden über Vorgehen
Würgler propagiert deshalb neben den bereits verstärkten Polizeimassnahmen um die Asylheime eine engere Zusammenarbeit der Behörden. Das Vorbild ist dabei der Kanton Bern. Die Berner Staatsanwaltschaft erfährt dort, wenn ein Asylsuchender mehrmals delinquent war. In diesem Fall können sich die Behörden gleich beim SEM und der kantonalen Migrationsbehörde erkundigen, wie es um das Asylgesuch des Betroffenen steht. Ist dieses abgelehnt worden, kann er direkt in Ausschaffungshaft verlegt werden, sofern nicht beispielsweise sein Gesundheitszustand dagegen spricht. Laut Experten ist dies ein vielversprechender Weg, um die Intensivtäter auszuschaffen.
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Damit Intensivtäter auch in den anderen Regionen nicht einfach wieder auf freien Fuss gesetzt werden, empfiehlt Würgler, die Berner Methode schweizweit einzuführen. Und dabei hat er die volle Unterstützung des zuständigen SP-Bundesrats Jans. Bei seinem Auftritt vor den Medien im Tessin versprach er, konsequent gegen problematische Asylsuchende vorgehen zu wollen. Jedoch liegt es in der Verantwortung der kantonalen Behörden, ob und wie sie das wirklich tun wollen. Jans versucht, die Kantone an runden Tischen zum Mitmachen zu bewegen.
Der Bund kann die Kantone nicht zwingen, ein Vergleich der Kantone dürfte aber in einigen Monaten zeigen, wer vorwärtsmacht und welcher Kanton eher zurückhaltend ist bei Inhaftierungen und Ausschaffungen. Der Druck aus der Öffentlichkeit dürfte in den weniger forschen Kantonen dann gross werden.