Bundesbern ist auf der Suche nach neuen Geldquellen. Denn ab 2027 wird die AHV tiefrote Zahlen schreiben. Grund dafür ist die 13. AHV-Rente, für die mit Mehrkosten von gegen fünf Milliarden Franken gerechnet wird. Um das Loch zu stopfen, will der Bundesrat die Lohnbeiträge und/oder die Mehrwertsteuer erhöhen.
Nun aber liegt im Parlament eine neue Idee vor: «Der Bund soll eine Steuer auf Millionennachlässe von natürlichen Personen erheben», fordert eine eben eingereichte parlamentarische Initiative. Die Erträge sollen der AHV zugutekommen. 27 Nationalrätinnen und Nationalräte von SP, Grünen, GLP, Mitte und EVP haben den Vorstoss unterschrieben.
Vorschlag würde jüngere Generation entlasten
Initiant Marc Jost (50) schlägt eine Steuer von zehn Prozent vor, die auf dem Nachlass ab fünf Millionen Franken fällig würde. Der EVP-Nationalrat spricht gegenüber dem «Tages-Anzeiger» von einer «Solidaritätsabgabe», die vor allem die jüngere Generation entlaste. Denn mehr als die Hälfte aller Erbschaften gehe an über 60-Jährige. Mit zusätzlichen Lohnabgaben würde hingegen die erwerbstätige Bevölkerung noch stärker belastet.
Mehr zur Finanzierung der 13. AHV-Rente
2015 war eine Initiative für eine Erbschaftsteuer an der Urne noch klar gescheitert. Nun aber schätze Jost die Chancen höher ein, denn der Finanzierungsbedarf der AHV sei nach dem Ja zur 13. AHV-Rente offensichtlich.
10 Prozent ab 5 Millionen Franken
Das sieht Ökonom Marius Brülhart von der Uni Lausanne genauso: Die Erbschaftssteuer sei eine der wenigen Steuern, die keinen Anreiz biete, weniger zu leisten – anders als Steuern und Abgaben auf dem Einkommen. Zudem sei sie mit zehn Prozent ab fünf Millionen so hoch angesetzt, dass sie nicht zu wesentlichen Umgehungsversuchen führen dürfte. Brülhart schätzt die Einnahmen gegenüber dem «Tages-Anzeiger» auf ein bis zwei Milliarden Franken pro Jahr. Das würde zwar nicht das ganze AHV-Loch füllen, wäre aber ein namhafter Beitrag.
Die Kantone will Jost an der neuen Erbschaftssteuer beteiligen. Wie gross ihr Anteil an den Einnahmen wäre, lasse er offen. Klar aber ist: Die heute geltenden kantonalen Erbschaftssteuern blieben unangetastet. In den meisten Kantonen zahlen nahe Verwandte gar keine Erbschaftssteuer. Je weiter entfernt die Verwandtschaft des Erblassers ist, desto höher fällt die Steuer meist aus.
Die parlamentarische Initiative für eine Erbschaftssteuer werde nun von der zuständigen Nationalratskommission beraten. Falls sie zustimmt, kommt die Ständeratskommission zum Zug. Ist diese ebenfalls einverstanden, kann die Nationalratskommission eine konkrete Vorlage ausarbeiten. (dba)