Zuger Regierungsrat will Amherds Nachfolger werden
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Martin Pfister im Porträt:Zuger Regierungsrat will Amherds Nachfolger werden

Er stellte sich gegen Abstimmungsanlagen
Wie steht es bei Ihnen um Transparenz, Herr Pfister?

Bundesratskandidat Martin Pfister will das Verteidigungsdepartement transparenter machen. In seiner politischen Karriere stand Transparenz aber nicht immer an erster Stelle.
Publiziert: 09.03.2025 um 12:28 Uhr
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Aktualisiert: 09.03.2025 um 13:51 Uhr
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Er will in den Bundesrat: Martin Pfister kandidiert als Nachfolge von Viola Amherd.
Foto: keystone-sda.ch

Auf einen Blick

  • Martin Pfister verspricht Transparenz im VBS
  • Pfister lehnte 2012 elektronische Abstimmungsanlagen im Zuger Kantonsrat ab
  • Heute würde er anders abstimmen, sagt Pfister
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Céline ZahnoRedaktorin Politik

Bundesratskandidat Martin Pfister (61) will im Verteidigungsdepartement (VBS) für «grösste Transparenz» gegenüber Parlament und Öffentlichkeit sorgen. Das hat er in seinem Drei-Punkte-Plan für die Reorganisation des VBS angekündigt, den er im Blick skizziert hat.

In seiner politischen Karriere stand Transparenz – zumindest gegenüber der Öffentlichkeit – aber nicht immer an erster Stelle. Heute sind elektronische Abstimmungsanlagen in Parlamenten gang und gäbe. Die Öffentlichkeit kann damit die Abstimmungsentscheide jedes einzelnen Parlamentsmitglieds einsehen.

2012 stellte Pfister sich im Zuger Kantonsrat gegen solche Anlagen – der Vorstoss wurde vom heutigen SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi vertreten. Im Nationalrat waren die Anlagen damals schon fast seit 20 Jahren in Betrieb.

Wegen Fraktionszwang

Es sei ihm wichtig gewesen, dass Parlamentarierinnen und Parlamentarier ihre Meinung frei bilden können, sagt Pfister dazu. «Ich wollte nicht, dass diese Anlagen zu mehr Fraktionszwang beitragen.» Ausserdem sei Transparenz schon immer vorhanden gewesen, sagt Pfister. Man habe damals mit der Hand abgestimmt und konnte so nachvollziehen, wer wie gestimmt hat. Das wurde bloss noch nicht schriftlich im Protokoll festgehalten.

Ob er also keinen Schritt auf die Wählerschaft zugehen wollte, damit auch sie einsehen kann, wofür die Volksvertreter einstehen? Bei wichtigen Abstimmungen konnte man den Namensaufruf verlangen, sagt Pfister. Damit wurde das Abstimmungsverhalten im Protokoll festgehalten. Die namentliche Abstimmung sei auch regelmässig durchgeführt geworden.

Die Motion der SVP-Fraktion wurde mit 47 zu 22 Stimmen angenommen. Ein stärkerer Fraktionszwang, wie von Pfister befürchtet, sei dann aber nicht eingetroffen. Im Namen der Transparenz würde er heute sicherlich anders abstimmen, sagt er, denn er sehe die Bedeutung.

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