Eigentlich wäre sie pensioniert
Amherds Beraterin verdient 1140 Franken – pro Tag!

Brigitte Hauser-Süess ist eine langjährige persönliche Mitarbeiterin von Viola Amherd. Eigentlich wäre sie seit Oktober pensioniert, doch sie arbeitet bis Ende Jahr weiter.
Publiziert: 29.10.2024 um 08:59 Uhr
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Aktualisiert: 29.10.2024 um 14:15 Uhr
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Brigitte Hauser-Süess, die persönliche Mitarbeiterin von Bundesrätin Viola Amherd, wäre eigentlich schon pensioniert.
Foto: Keystone

Auf einen Blick

  • Brigitte Hauser-Süess bleibt trotz Pensionierung Beraterin für Viola Amherd
  • Eigentlich wäre sie pensioniert
  • Der Beratervertrag umfasst 70 Arbeitstage und kostet 97'000 Franken
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Tobias BruggmannRedaktor Politik

Brigitte Hauser-Süess (70) kennt die Arbeit von Bundesrätinnen wohl so gut wie kaum jemand. Sie arbeitete schon für Ruth Metzler (60), Doris Leuthard (61) und Eveline Widmer-Schlumpf (68). Und zum Schluss ihrer langen Arbeitskarriere als persönliche Mitarbeiterin von Verteidigungsministerin Viola Amherd (62). Doch mit 70 Jahren ist in Bundesbern endgültig Schluss, das sieht die Bundespersonalverordnung vor. Hauser-Süess erreichte diese Marke im September.

Für Amherd sind das schlechte Nachrichten. Schliesslich steckt sie mitten in ihrem Präsidialjahr, wo das Programm packend voll ist. Also einigte sie sich mit der langjährigen Beraterin auf ein Beratermandat bis Ende Jahr.

Kostendach von 97'000 Franken

Der Auftrag umfasst 70 Arbeitstage zu einem Tagesansatz von pauschal 1140 Franken, schreibt die «NZZ», die den Mandatsvertrag gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz einsehen konnte. Dazu kommen Spesenentschädigung und Sozialversicherungsbeiträge. Der Auftrag geht dabei von Oktober bis Ende Jahr und hat ein Kostendach von 97'000 Franken.

Hauser-Süess war als persönliche Mitarbeiterin einer Bundesrätin in der Lohnklasse 31 eingestuft, das entsprach einem Jahreslohn von 224'015 Franken. Das Verteidigungsdepartement VBS schreibt in einer Stellungnahme, das Beratermandat entspreche ihrer bisherigen Entschädigung. Im Tagessatz seien auch auch Ferienzuschlag und Feiertagsenschädigung enthalten, «da die persönliche Beraterin kein Anrecht auf Ferien, Feiertage und bezahlte Krankheitstage hat.» Die Arbeitnehmerbeiträge seien bereits während der Festanstellung angefallen. Die Spesen würden nicht als Pauschale, sondern nur gegen Nachweis ausbezahlt.

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