Härtefallklausel soll endlich richtig hart werden
2:53
Schärfere Regeln für Ausländer:Härtefallklausel soll endlich richtig hart werden

Drei Beispiele von Verurteilten, die nicht ausgeschafft wurden
Kosovo-Delinquent, Serben-Schläger, Spanien-Räuber

Diese Härtefälle haben in der Vergangenheit für Diskussionen und Kopfschütteln gesorgt. Alles sind verurteilte Verbrecher – und Härtefälle.
Publiziert: 21.07.2020 um 23:41 Uhr
|
Aktualisiert: 18.02.2021 um 16:53 Uhr
1/4
BLICK thematisierte den Fall 2018.
Foto: BLICK
Michael Sahli

Vier von zehn kriminellen Ausländern werden nicht ausgeschafft (BLICK berichtete). Von konkreten Härtefällen hört man aber nur selten. Der Grund dürfte sein: Es sind tendenziell leichtere Delikte, bei denen die Richter auf Landesverweise verzichten. Und Gerichtsverhandlungen zu leichteren Delikten stossen seltener auf öffentliches Interesse. Dennoch hat die Härtefallklausel schon für einige aufsehenerregende Richtersprüche gesorgt.

Dauerdelinquent ohne Verwandte im Kosovo

Kushtrim D.* (heute 25) geriet schon als Jugendlicher auf die schiefe Bahn. Zusammen mit einem Kumpel fesselte er einen Mann, urinierte sogar auf das Opfer, bevor er es ausraubte (BLICK berichtete). Er wurde mit 70 km/h in einer 30er-Zone geblitzt – und warf einen Knallkörper in eine Shisha-Bar.

Im Juni 2017 überfiel er mit zwei Komplizen schliesslich auf dilettantische Weise einen Geldtransporter, stahl 22'000 Franken. Das zürcherische Bezirksgericht Horgen verzichtete im Sommer 2018 trotzdem auf einen Landesverweis – unter anderem weil der Secondo in der Heimat Kosovo kaum Verwandte hätte.

Schwangere verprügelt – aber «mustergültig integriert»

Ende 2019 sorgte das Urteil gegen einen Serben (34) für Aufsehen. Der Mann wurde verurteilt, weil er versuchte, das ungeborene Baby seiner Affäre zu töten. Dazu verletzte er die Frau mit einem Gummihammer. Die Malträtierte landete im Spital, das Baby überlebte.

Das Luzerner Kriminalgericht verurteilte den Täter zu drei Jahren Gefängnis (zwei davon bedingt) wegen versuchten strafbaren Schwangerschaftsabbruchs und Körperverletzung, verzichtet aber auf einen Landesverweis. Er sei «mustergültig integriert», kam schon als kleines Kind in die Schweiz. Der Verteidiger des Verurteilten hat laut Medienberichten Berufung eingelegt, das Urteil ist darum noch nicht rechtskräftig.

Der erste Härtefall vor Bundesgericht: Spanier darf bleiben

Ende 2018 wurde die Härtefallklausel erstmals vom Bundesgericht angewandt. Ein Spanier, der 1985 in der Schweiz geboren wurde, sollte wegen Raub sowie Verstössen gegen das Waffengesetz das Land nach einer Haftstrafe von zwölf Monaten verlassen. Das Waadtländer Kantonsgericht wollte den Verurteilten für fünf Jahre aus der Schweiz haben. Und wurde vom Bundesgericht zurückgepfiffen.

Grund: Der Verurteilte spricht zwar Spanisch, hat aber nie in Spanien gelebt. Dazu lebt seine ganze Familie in der Schweiz inklusive seiner Kinder. Und er sei für seinen Lebensunterhalt, bis auf eine kurze Arbeitslosigkeit, selber aufgekommen. Eine erfolgreiche Wiedereingliederung nach der Haftstrafe sei also realistisch, folgerte das Bundesgericht.

*Name geändert

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?