Das meint BLICK zu den Ausschaffungsquoten
Das hat mit Härtefällen nichts zu tun

Nur etwas mehr als die Hälfte der kriminellen Ausländer wird des Landes verwiesen. Eine «pfefferscharfe» Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative sieht anders aus.
Publiziert: 20.07.2020 um 23:22 Uhr
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Aktualisiert: 22.07.2020 um 21:55 Uhr
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Härtefälle dürfen nicht die Regel sein, findet Sermîn Faki, Politikchefin der Blick-Gruppe.
Foto: Shane Wilkinson
Sermîn Faki

2010 fuhr die SVP einen ihrer grössten Siege ein: Volk und Stände sagten Ja zur Ausschaffungs-Initiative. Sie hatten genug von kriminellen Ausländern, die ihr Gastrecht in der Schweiz missbrauchten. Künftig sollten diese ausgeschafft werden. Ausser dringende Gründe sprächen dagegen.

Nun zeigt sich: Die sogenannte Härtefallklausel wird von den Richtern so breit ausgelegt, dass gerade einmal 58 Prozent der verurteilten Ausländer das Land verlassen müssen.

Das hat nichts mehr zu tun mit der «pfefferscharfen» Umsetzung, die das Parlament wollte. Und die dem Volk versprochen wurde.

Es ist richtig und notwendig, dass auf echte Härtefälle Rücksicht genommen wird. Es gibt Situationen, in denen eine Ausschaffung nicht zumutbar ist. Wenn der Delinquent schwer krank ist und in seiner Heimat nicht die Versorgung bekommt, die er zum Überleben braucht. Wenn es sich bei der Verurteilten um eine alleinerziehende Mutter handelt, die aus Not gestohlen hat. Auch den Fall eines kriminellen Ausländers, der der dritten Generation angehört und keinerlei Bindungen zur Heimat seiner Grosseltern hat, könnte man zumindest unter dem Titel Härtefall anschauen.

Aber Ausnahmen dürfen nicht zur Regel werden. Und genau das ist geschehen. Das ist nicht nur stossend, sondern auch gefährlich. Wenn Richter den Begriff «Härtefall» weiterhin ad absurdum führen, wird es zu einer Verschärfung kommen – echte Härtefälle würden darunter leiden. Deshalb endlich jetzt das Gesetz richtig anwenden statt morgen den Falschen Unrecht antun.

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