Die wichtigsten Fragen und Antworten
Wie das Parlament die Sexismus-Schraube anzieht

Das Parlament hat entschieden, dass Hassrede und Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts strafbar sein sollen. Der Beobachter erklärt, was sich ändert.
Publiziert: 30.12.2024 um 20:15 Uhr
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Aktualisiert: 30.12.2024 um 20:16 Uhr
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Nach dem Entscheid des Parlaments wird ausgeweitete Strafnorm ein Offizialdelikt – die Behörden müssen auch ohne Anzeige aktiv werden.
Foto: keystone-sda.ch

Auf einen Blick

  • Geschlechterdiskriminierung wird strafbar: Gesetzesänderung im Strafgesetzbuch geplant
  • Sexistische Hassrede gegen Gruppen war bisher nicht strafbar
  • Verurteilte können bis zu drei Jahre Gefängnis oder Geldstrafe erhalten
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Julia Gubler
Beobachter

Was ändert sich genau?

Der Artikel 261bis im Strafgesetzbuch soll mit dem Wort «Geschlecht» ergänzt werden. Bisher machte sich strafbar, wer öffentlich eine Person oder eine Gruppe wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung diskriminierte oder gegen sie zu Hass aufrief. Öffentlich heisst: nicht im privaten Rahmen.

Neu sollen auch entsprechende frauen- oder männerfeindliche Äusserungen oder Handlungen bestraft werden können. Ob damit auch ein entsprechendes Verhalten gegen nonbinäre Personen oder andere Geschlechtsidentitäten strafbar wird, werden die Gerichte definieren müssen. Verurteilte können bis zu drei Jahre hinter Gitter kommen oder kassieren eine Geldstrafe. 

Artikel aus dem «Beobachter»

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War sexistisches Verhalten bis jetzt straffrei?

Jein. Ehrverletzende Aussagen wie beispielsweise Beschimpfungen sind heute schon strafbar. Wenn sich aber etwa eine sexistische Hassrede gegen eine Gruppe wie zum Beispiel Frauen allgemein richtet, bestand bis jetzt keine rechtliche Handhabe.

Ein Beispiel: Das Zürcher Obergericht sprach dieses Jahr sechs Fussballfans frei, die während eines Spiels ein Banner mit der Aufschrift «Winti Fraue figgä und verhaue» hochhielten und die Parole lauthals schrien. Es sei laut Gericht eine «dumme Aktion» gewesen, aber strafrechtlich nicht relevant. 

Und: Bei der ausgeweiteten Strafnorm handelt es sich nicht um ein Antragsdelikt, sondern um ein Offizialdelikt. Das heisst, dass die Behörden auch ohne Strafantrag einer Person aktiv werden müssen, sobald sie Wind davon bekommen.

Was können Betroffene tun?

Es dauert noch etwas, bis die ergänzte Strafnorm in Kraft tritt. Trotzdem gibt es jetzt schon Möglichkeiten, sich zum Beispiel gegen Hassrede im Internet zu wehren. So sollte man diese direkt dem Website-Betreiber und der Plattform Reportonlineracism.ch der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus melden.

Wenn ein Straftatbestand erfüllt ist, kann man ein solches Verhalten bei der Polizei anzeigen und bei Persönlichkeitsverletzungen auch zivilrechtlich klagen. Mehr Informationen rund um Hatespeech im Internet gibt es in diesem Beobachter-Artikel.

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