Bundesrat senkt Netznutzungskosten
Sinkt jetzt der Strompreis?

Die Stromkonsumentinnen und -konsumenten müssen ab kommendem Jahr 124 Millionen Franken weniger für die Netznutzung zahlen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die risikogerechte Entschädigung für das ins Stromnetz investierte Kapital angepasst.
Publiziert: 12.02.2025 um 11:42 Uhr
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Die Stromkunden müssen künftiger weniger für die Netznutzung bezahlen.
Foto: Keystone

Auf einen Blick

  • Stromkonsumenten zahlen weniger für Netznutzung ab nächstem Jahr
  • Kritik aus Strombranche: Änderung gefährdet Investitionen in Netzausbau
  • Entlastung von 124 Millionen Franken, Stromnetztarif sinkt um 0.22 Rappen/kWh
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Die Stromkonsumentinnen und -konsumenten müssen ab kommendem Jahr 124 Millionen Franken weniger für die Netznutzung zahlen. Dies, weil der Bundesrat einen Zinssatz senkt, den jene verlangen dürfen, denen das Stromnetz gehört. Sie müssen nämlich eine «risikogerechte Entschädigung» bekommen für das Geld, das sie investiert haben. Diese Entschädigung wird auf die Netznutzungskosten dazugeschlagen, die einen Teil des Strompreises ausmacht.

Nun sollen Haushalte und Unternehmen gemäss neuen Berechnungen um 124 Millionen Franken entlastet werden, der Stromnetztarif sinkt um 0.22 Rappen pro Kilowattstunde. Um wie viel die Strompreise aber tatsächlich sinken, ist noch unklar, da weitere Faktoren wie die Beschaffungskosten für die Energie eine Rolle spielen. Erst im Herbst werden die aktuellen Preise bekanntgegeben.

Kritik aus Strombranche

Die Verordnungsänderung tritt am 1. März in Kraft. In der Vernehmlassung hatte es insbesondere aus der Strombranche Kritik gegeben. Die Änderung sei «politisch motiviert», dringend benötigte Investitionen in Ausbau und Erneuerung der Stromnetze sowie den Ausbau der Erneuerbaren seien so gefährdet, hiess es vom Verband Schweizer Elektrizitätsversorger damals. «Die Änderung würde zwar tiefere Netztarife, dafür aber höhere Energietarife sowie Mehrkosten und grosse Risiken für die Versorgungssicherheit bedeuten», sagte Direktor Michael Frank.

Trotzdem bleibt der Bundesrat um Energieminister Albert Rösti (57) bei seinem Vorschlag. Die Entschädigung mit der neuen Methode sei genügend risikogerecht. Seit längerem wurde gemäss dem Röstis Departement kritisiert, dass die geltende Berechnungsmethode insbesondere in Tiefzinsphasen eine zu hohe Verzinsung gewährt.

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