Impf-Konzerte haben rechtliches Nachspiel
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Bund gibt Gesetzesverstoss zu:Impf-Konzerte haben rechtliches Nachspiel

Bundesrat räumt Gesetzesverstoss ein
Impf-Konzerte haben rechtliches Nachspiel

Musiker waren im Rahmen der nationalen Impfwoche mit einem deutschen Car im Land unterwegs. Das verstösst gegen geltendes Gesetz. Der Bund aber sieht die Schuld nicht bei sich.
Publiziert: 07.12.2021 um 18:32 Uhr
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Aktualisiert: 08.12.2021 um 06:34 Uhr
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Sie sollten die Menschen im Land zur Corona-Impfung animieren: Der Rapper Stress, ...
Foto: Keystone
Daniel Ballmer

Viel Aufwand und kaum Ertrag: Die nationale Impfwoche vor einem Monat war ein Flop. Obwohl Gesundheitsminister Alain Berset (49) extra Stars wie Rapper Stress (44), Sängerin Stefanie Heinzmann (32) oder Musiker Baschi (35) auffahren liess, konnte die Impfquote im Land nicht einmal um einen halben Prozentpunkt gesteigert werden.

Und das ist noch nicht alles: Jetzt hat die Konzerttournee «Back on Tour» auch noch ein rechtliches Nachspiel! Das räumt der Bundesrat auf Anfragen von SVP-Nationalrätin Stefanie Heimgartner (34) und Fraktionskollege Christian Imark (39) ein.

Verstoss gegen Landverkehrsabkommen

Der Knackpunkt: Die Musiker wurden von einer deutschen Car-Firma durchs Land gekarrt. Und das verstösst gegen das sogenannte «Kabotage-Verbot». Gemäss Landverkehrsabkommen mit der EU ist es ausländischen Gesellschaften verboten, Personen oder Waren zwischen zwei Zielen im Inland zu transportieren. So sollen hiesige Transportunternehmen vor ausländischer Billigkonkurrenz geschützt werden. Vergehen werden mit hohen Geldbussen bestraft.

Das wissen natürlich auch die Berner Bundesbeamten nur zu gut. Den Fehler aber wollen sie nicht bei sich sehen. Das zuständige Bundesamt für Gesundheit (BAG) habe einen Generalunternehmer mit Sitz in der Schweiz beauftragt.

Nötiger Bus stehe in der Schweiz nicht zur Verfügung

Das Problem: Für Transport und Aufenthalt der Künstler samt Entourage seien Doppeldeckerbusse mit Liegemöglichkeiten nötig gewesen, erklärt der Bundesrat. «Entsprechende Busse stehen offenbar in der Schweiz nicht zur Verfügung. Sie mussten in der Folge von einem Subunternehmen in Deutschland organisiert werden», behauptet die Regierung.

Stefanie Heinzmann live im Rahmen der Konzertreihe Back on Stage auf der Gilde Parkbühne. Hannover, 26.06.2021 *** Stefanie Heinzmann live as part of the concert series Back on Stage at the Gilde Parkbühne Hannover, 26 06 2021 Foto:xU.xStammx/xFuturexImage
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Nach Impfkonzert-Sabotage:«Neu gibt es Tickets an der Abendkasse»

«Mit anderen Worten: Wenn man nicht gleich das passende Fahrzeug zur Hand hat, darf man auch mal das Gesetz brechen», kommentiert Nationalrat Imark trocken. «Bisher war ich der Meinung, dass die Gesetze für alle gelten.»

Bundesrat reicht heisse Kartoffel weiter

Gerade in der aktuellen Pandemie werde die Personentransport-Branche arg gebeutelt, unter anderem durch einschneidende Corona-Massnahmen des Bundes, doppelt SVP-Kollegin Heimgartner nach. «Das Missachten von geltenden Vorschriften durch den Bund ist in diesem Zusammenhang besonders unsensibel!»

Der Bundesrat reicht die heisse Kartoffel weiter: Das BAG sei bei der Auswahl der Bus-Anbieter gar nicht dabei gewesen. Die Verantwortung für die «sorgfältige Auswahl» der Subunternehmer liege beim zuständigen Generalunternehmen, der Gadget Abc Entertainment Group.

Eidgenössische Zollverwaltung und Bundesamt für Verkehr führen nun weitere Abklärungen durch. Der deutschen Car-Firma droht eine happige Busse. Wegen des laufenden Verfahrens will sich der Bundesrat nicht weiter äussern.

Damit aber will sich Nationalrat Imark nicht abspeisen lassen. «Hätten die Behörden nicht merken müssen, dass hier gegen geltende Gesetze verstossen wird?», fragt er. Auch möchte er wissen, welche Konsequenzen dies hat. Er wolle daher auf jeden Fall nochmals nachstossen.

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