Der Bundesrat hat beschlossen, dass künftig alle Telekomfirmen ihren Kunden ab dem kommenden Jahr einen Werbeanruf-Filter anbieten müssen.
Heute können nur die Kunden von Sunrise und die Abo- und Festnetz-Kunden von Swisscom solche Anrufe blockieren. Prepaid-Benutzer von Swisscom und die Kunden anderer Mobilfunkanbieter steht bisher kein Callfilter zur Verfügung.
Der Bundesrat hat die Änderung im Zuge der Revision des Fernmeldegesetzes beschlossen. Das neue Gesetz tritt am 1. Januar in Kraft. Es sieht zum Beispiel ein Spoofing-Verbot vor, das heisst, Anrufer dürfen nicht mehr ihre richtige Telefonnummer verschleiern.
Neue Regeln fürs Roaming
Da sich die illegalen Callcenter im Ausland aber nur wenig um das neue Gesetz scheren dürften, will der Bundesrat auch bei den Telekomanbietern direkt ansetzen. Er hat dafür mehrere Verordnungen angepasst.
Nebst der Callfilter-Pflicht gibts es eine Reihe weiterer Änderungen, die Konsumentinnen und Konsumenten freuen. Sie betreffen vor allem das Roaming:
Kein Roaming-Schock: Wer ohne Abo oder Datenpaket im Ausland im Mobilnetz surft, greift rasch richtig tief ins Portemonnaie. Zwar haben Swisscom und Co. Kostenlimiten eingeführt, bei deren Überschreitung das Roaming automatisch blockiert wird. Die Limite liegt aber teilweise sehr hoch. Neu kann sich jeder Kunde selbst ein Limit setzen und der Betrag kann auch jederzeit geändert werden. «Damit gehören Rechnungsschocks nach Auslandaufenthalten der Vergangenheit an», sagt Sara Stalder von der Stiftung für Konsumentenschutz.
Mehr Kontrolle: Besonders teure Roaming-Dienstleistungen – zum Beispiel während eines Flugs oder auf einem Kreuzfahrtschiff – müssen neu standardmässig ausgeschaltet sein und explizit aktiviert werden. Laut dem Konsumentenschutz betrifft das Salt, denn Swisscom und Sunrise haben das bereits freiwillig so eingerichtet.
Roaming-Pakete länger gültig: Heute verfallen Datenpakete oft nach 30 Tagen, auch wenn man sie nicht ganz aufgebraucht hat. Neu müssen sie mindestens 12 Monate gültig sein.
Genauere Abrechnung: Telekomfirmen dürfen bei der Abrechnung von Telefonanrufen und der Internetnutzung nicht mehr grosszügig aufrunden. Bisher konnte beispielsweise ein Gespräch, das 1 Minute und 1 Sekunde dauert, als zweiminütiges Gespräch verrechnet werden, führt der Konsumentenschutz als Beispiel auf. Das geht nicht mehr.
Transparenz bei der Internet-Geschwindigkeit: Der Bundesrat verpflichtet die Telekomfirmen zudem zu mehr Transparenz in Sachen Internet-Speed. Heute werben die Unternehmen teilweise mit Internetgeschwindigkeiten, die in der Realität nie erreicht werden. Ab 2021 müssen sie Kunden über die tatsächlich erreichten Geschwindigkeiten von Internetanschlüssen informieren. (lha)