Rentnerin Irma H.* (86) wird von «datenschutzzentrale.ch» ausgetrickst
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Telefonabzocke:Irma H.* wird von «datenschutzzentrale.ch» ausgetrickst

Oma Irma H. (86) wurde von der datenschutzzentrale.ch über den Tisch gezogen
Bei Anruf Abzocke

Rentnerin Irma H. (86) weiss nicht, warum sie Rechnungen der Firma Datenschutzzentrale.ch erhält. Die Zürcherin wurde am Telefon ausgetrickst, wie so viele Rentner in der Schweiz.
Publiziert: 29.01.2020 um 22:55 Uhr
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Aktualisiert: 18.11.2020 um 13:41 Uhr
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Oma Irma H. (86) wurde von einer Telefonmarketing-Firma ausgetrickst. Sie schloss einen Vertrag ab, ohne es zu merken. Sie wehrt sich gegen die Firma.
Foto: Beat Michel
Beat Michel

Achtung bei diesem Anruf: Wenn sich bei Ihnen die Datenschutzzentrale.ch melden sollte, hängen sie besser gleich auf! Die Abzocker haben es auf Ihr Geld abgesehen: Am Telefon lässt sie Rentner langfristige Verträge abschliessen, ohne sie über Kosten und Folgen aufzuklären.

Ein Opfer von vielen ist die Zürcher Rentnerin Irma H.* (86). Nachdem die zweifache Grossmutter unbekannte Rechnungen der Firma erhalten hatte, bat sie ihre Vermieterin um Hilfe. Diese meldete sich bei BLICK. Schnell wird klar: Die Seniorin wurde von Telefonmarketing-Agenten ausgetrickst. Auf den Rechnungen ist ersichtlich, dass die Rentnerin bei der Firma ein Jahresabo «Werbeschutz Basic» abgeschlossen hatte, um vor lästigen Werbeanrufen geschützt zu werden. Nur: Irma H. hatte keine Ahnung, was das ist – und warum sie dafür 98 Franken bezahlen solle.

Auf Knopfdruck wird das Band abgespielt

Eine Anfrage bei der Firma beweist, wie trickreich die Verkäufer vorgehen. «Alles ist rechtens», behauptet der vermeintliche Datenschutzagent am Telefon. Und ergänzt: «Sie hat Ja gesagt!» Auf Knopfdruck spielt er eine Aufnahme des Gesprächs mit Irma H. ab. Was auffällt: Es werden Fragen gestellt, die nur mit Ja beantwortet werden können. «Heissen Sie Irma H., sind Sie volljährig, wohnen Sie in Zürich?» Dazwischen mischt er die Frage, ob sie einen Werbeschutz buchen möchte. Auch hier ein «Ja». Ohne es zu merken, ist der Vertrag abgeschlossen.

Pikant: Der Vertrag enthält den Zusatz, wonach er drei Monate vor Ablauf eingeschrieben gekündigt werden müsse – sonst verlängere er sich automatisch um ein Jahr. In den Geschäftsbedingungen droht die Datenschutzzentrale.ch sogar mit dem Einschalten eines Inkassounternehmens, falls die Rechnungen nicht bezahlt würden.

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Schnippische Antworten per Telefon

Dass die Rentnerin den Fall ihrer Rechtsschutzversicherung übergibt, lässt die Firma kalt. «Sagen Sie dem Anwalt einen Gruss», sagt er Verkäufer schnippisch. Dabei sollten die Anbieter gewarnt sein. Verantwortliche der nahezu identischen Firma Werbesperre.ch haben schon harte Strafen kassiert. So erhielt der Hauptangeklagte im Oktober 2018 in Zofingen AG wegen unlauterem Wettbewerb eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Zwei Kollegen kassierten 18 Monate und 15 Monate bedingt, dazu kamen fette Bussen, die Bankguthaben der Firma wurden eingezogen.

Die ehemalige Banksekretärin Irma H. ist sauer: «So etwas Freches habe ich noch nie erlebt!» Sie gibt sich trotz ihrer körperlichen und geistigen Gebrechen kämpferisch: «Von mir bekommen die kein Geld!»

Das gilt bei Telefon-Verträgen

Verträge, die am Telefon abgeschlossen werden, sind grundsätzlich gültig – obwohl kein Dokument unterschieben wurde. Gestützt auf das Haustürgesetz, kann der Käufer die Annahmeerklärung jedoch innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Bei einem Haustürgeschäft werden dem Kunden in seinen Wohnräumen von einem Vertreter (oder übers Telefon) Waren oder Dienstleistungen zum Kauf angeboten. Wird der Käufer vom Verkäufer nicht über die gesetzliche Rücktrittsfrist informiert, beginnt diese gar nicht erst zu greifen. Das bedeutet, der Käufer kann den Vertrag auch noch zu einem späteren Zeitpunkt widerrufen. Jedoch gilt das Rücktrittsrecht nur für Leistungen im Wert von über 100 Franken.

Wer sich vor solchen Werbeanrufen schützen möchte, kann sich im Telefonverzeichnis mit einem Stern (*) eintragen lassen. In diesem Fall sind Werbeanrufe nicht mehr erlaubt. Sollte trotzdem eine Werbefirma anrufen, kann sich die betroffene Person beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) melden. Karin Frautschi

Verträge, die am Telefon abgeschlossen werden, sind grundsätzlich gültig – obwohl kein Dokument unterschieben wurde. Gestützt auf das Haustürgesetz, kann der Käufer die Annahmeerklärung jedoch innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Bei einem Haustürgeschäft werden dem Kunden in seinen Wohnräumen von einem Vertreter (oder übers Telefon) Waren oder Dienstleistungen zum Kauf angeboten. Wird der Käufer vom Verkäufer nicht über die gesetzliche Rücktrittsfrist informiert, beginnt diese gar nicht erst zu greifen. Das bedeutet, der Käufer kann den Vertrag auch noch zu einem späteren Zeitpunkt widerrufen. Jedoch gilt das Rücktrittsrecht nur für Leistungen im Wert von über 100 Franken.

Wer sich vor solchen Werbeanrufen schützen möchte, kann sich im Telefonverzeichnis mit einem Stern (*) eintragen lassen. In diesem Fall sind Werbeanrufe nicht mehr erlaubt. Sollte trotzdem eine Werbefirma anrufen, kann sich die betroffene Person beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) melden. Karin Frautschi

Der Geschäftsleiter von Datenschutzzentrale.ch versucht es im Gegensatz zu seinen Callcenter-Angestellten mit einer seriösen Antwort. Pasquale Fulgieri (25) aus Winterthur ZH schreibt BLICK via E-Mail: «Am Telefon ist schwer zu erkennen, wenn jemand an Demenz leidet. In einem solchen Fall kann uns die Person jederzeit eine ärztliche Bestätigung zusenden, und wir löschen die Akte.»

Seco bestätigt diverse Beschwerden

Keine Antwort hat er auf die Frage, warum er für ein Produkt Geld verlangt, das die grossen Telefondienste der Schweiz gratis anbieten. Sowohl bei Swisscom als auch bei UPC ist die Blockierung von Werbeanrufen kostenlos.

Nur dass seine Firma mit Werbesperre.ch verglichen wird, passt ihm nicht. Er fügt an, sie würden sich ans Gesetz halten. Dem widerspricht das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Dort bestätigt man, dass gegen Datenschutzzentrale.ch genau wegen dieses Vorwurfs mehrere Beschwerden eingegangen sind.

* Name geändert

Vorsicht vor diesen Betrügern!

Der falsche Enkel

Es ist die beliebteste Masche bei Telefonbetrügern: der Enkeltrick. Die Täter sprechen eingeübtes Hochdeutsch, sitzen meist in Callcentern im Osten und rufen gezielt Senioren an. Je nach Gesprächsentwicklung geben sie sich als Enkel oder als eine Person aus dem Umfeld des Opfers aus. Ist das Vertrauen aufgebaut, werden hohe Geldbeträge erbettelt, die für eine dringende Operation, einen Hausbau oder etwas anderes gebraucht werden. Oft wird versprochen, das Geld zurückzuzahlen. Nur: Wenn die Beute erst mal von einem Mittelsmann abgeholt wurde, ist es schon zu spät.

Der falsche Polizist

Gern geben sich Gauner am Telefon auch als Polizist aus. Die Betrüger manipulieren technisch die Polizei-Notrufnummer 117 und geben an, dass das Geld oder der Schmuck des Opfers auf der lokalen Bank nicht mehr sicher sei. Sie raten dann, die Wertsachen bei der Bank abzuholen und sie einem Polizisten an der Haustür direkt «in sichere Hände» zu übergeben. Die Masche variiert, manchmal heisst es auch, dass Einbrecher in der Region unterwegs seien. Die Polizei sei deswegen dazu aufgerufen, alle Wertsachen aus dem Haushalt in Empfang zu nehmen.

Der falsche Gewinn

Sie machen aus Freude schnell Frust: Betrüger, die Geld für Gewinnspiel-Teilnahmen verlangen – oder falsche Gewinner küren. Oftmals geben sich die Täter dabei als offizielle Vertreter von Lotterie-Unternehmen oder Anwaltsbüros aus, die mit dem Eintreiben von offenen Beträgen für die Gewinnspiel-Teilnahme beauftragt worden seien. Ebenfalls eine beliebte Masche: Am Telefon wird Senioren zu einem hohen Geldgewinn gratuliert. Die Sache hat laut den Betrügern aber immer einen Haken: Für die Auszahlung der Gewinnsumme sei eine Vorauszahlung fällig.

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